den geltenden Normen abgewichen werden, wenn die Anforde-
rung an die Konstruktion auch von einer anderen Lösung erfüllt
wird. In diesem Fall sollte jedoch eine ergänzende Gewährlei-
stungsvereinbarung getroffen werden.
Ab dem 1.1.1993 gelten die Europäischen Normen (EN), die nur
noch Funktionen, wie z.B. Begrenzung der Fugendurchlässigkeit,
Schlagregensicherheit und Wärmeschutz, festlegen, die durch die
Konstruktion erfüllt werden müssen. Damit sind alle Fensterquer-
schnitte erlaubt, die z.B. in den europäischen Nachbarländern
gebräuchlich sind, sofern sie die geforderten Funktionen erfüllen.
Es werden durch die EN keine konstruktiven Details mehr festge-
legt. Die DIN 68121 ist dagegen eine Konstruktionsnorm. Sie bleibt
als nationales Recht neben der EN bestehen und stellt nur noch
eine Möglichkeit der Realisierung der EN dar.
Die den Fensterbau betreffenden Regelungen der EN sind in
ihrer Gesamtheit seit dem 1.1.1994 in Kraft. Damit können Fenster
im Baudenkmal in Abweichung von der DIN 68121 gebaut werden,
wenn sie die in der EN geforderten Funktionen erfüllen.
Ausschreibung
Die Ausschreibung sollte weiterhin auf der Grundlage der Teile A, B
und C der VOB erfolgen. Durch den folgenden Text werden die
Besonderheiten des Fensters im Baudenkmal ausdrücklich erlaubt,
ohne daß die heutigen, technischen Anforderungen an das Fenster
gemindert werden.
„Die DIN 68121 bleibt nach geltendem EG-Recht in der Aus-
führung unberücksichtigt. Statt dessen haben die Fenster, die der
DIN 68121 zu Grunde gelegten Funktionsnormen DIN 18055
(Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit = EN 42 und EN
86), DIN 4108 (Wärmeschutz) und DIN 4109 (Schallschutz) zu
erfüllen."
Für den Auftragnehmer bleibt dann jedoch das Problem, daß er
im Streitfall die Erfüllung der zugesicherten Funktionen nachweisen
muß. Im Einzelfall wird er ein Musterfenster bei einer anerkannten
Prüfstelle (z. B. IBAT Hannover) auf Fugendichtheit und Schlagregen-
sicherheit prüfen lassen müssen. Ein Musterfenster ist ohnehin für
die Kundenberatung unerläßlich, so daß sich diese Investition lohnt.
Der Auftraggeber von Fenstern im Baudenkmal ist, im Gegen-
satz zur Vergabe von genormten Fenstern nach DIN 68121, viel
mehr auf die Sorgfalt und Fachkenntnis des Tischlers angewiesen,
da in den Betrieben für die Fertigung dieser Fenster keine aufein-
ander abgestimmten Werkzeugsätze zur Verfügung stehen. Er
sollte daher abweichend von der VOB eine fünfjährige Gewährlei-
stung für die Fenster anstreben.
Wenn der Auftragnehmer eine fünfjährigen Gewährleistung
übernimmt, dann ist das Ausdruck seines eigenen Vertrauens in
die angebotene Konstruktion und deren Fertigung. Die relativ klei-
nen Fensterformate und die einfachen Beschlagfunktionen recht-
fertigen eine solche Gewährleistung. Anstrichschäden sind laut
einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ohnehin von der
fünfjährigen Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn jedoch der Auftraggeber ausdrücklich technisch zweifelhafte
Konstruktionen wünscht, dann sollte der Auftragnehmer alle Folge-
schäden, die sich aus den Abweichungen von bewährten Konstruktio-
nen ergeben, ausdrücklich von der Gewährleistung ausschließen.
Die Darstellung bewährter Konstruktionen ist Gegenstand dieser
Arbeit.
d Ökologische Bewertung
Bei der ökologischen Betrachtung des Fensters sind die Rahmenwerk-
stoffe und die Verglasung zu bedenken.
Der Trend zu hochwärmegedämmten Konstruktionen der Außen-
hülle wird auch denkmalgeschützte Gebäude zukünftig betreffen, vor
allem, wenn Umnutzungen und Totalsanierungen vorgenommen
werden sollen.
Für die Außenwände sind heute k-Werte von 0.2 bis 0.3 W/m2 K
erreichbar. Selbst das hochwärmegedämmte Fenster mit einem
k-Wert von 1,0 bis 1,5 W/m2 K stellt vordergründig betrachtet in dem
Fall eine entscheidende Schwachstelle dar.
Betrachtet man jedoch den Energiegewinn, der tagsüber durch die
natürliche Strahlung zu verzeichnen ist, dann stellt sich vor allem für
hochwärmegedämmte Fenster, die nicht nach Norden orientiert sind,
eine positive Energiebilanz ein, d.h. die Fenster fangen tagsüber mehr
Energie ein als sie im 24 Stundenrhythmus nach außen gelangen lassen.
Je niedriger der k-Wert einer Verglasung ist, desto günstiger wird
die Ökobilanz des Gesamtfensters und desto wichtiger wird auch die
Betrachtung der Ökobilanz des Rahmenwerkstoffes.
In Untersuchungen in der Schweiz (Dr. Klaus Richter, Eidgenössi-
sche Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Dübendorf-Schweiz)
werden die Rahmenwerkstoffe Holz, PVC und Aluminium in einer
ganzheitlichen Betrachtung (Rohstoffgewinnung, Herstellung der
Halbfabrikate, Produktfertigung, Gebrauch mit Renovierungsaufwen-
dungen, Entsorgung - auch unter dem Aspekt der Wiederverwen-
dung -) ökologisch bewertet.
Die Untersuchung kommt zu den folgenden Ergebnissen
(BM 12/92):
- Unter den derzeitigen Produktionsverhältnissen weisen Holzfenster
das günstigste Ökoprofil auf.
- Die Unterhaltsarbeiten beim Holzfenster führen heute ökologisch
gesehen zu keiner Verschiebung in der Rangfolge der Rahmen-
werkstoffe.
- Die anderen Rahmenwerkstoffe können ihr Ökoprofil entscheidend
verbessern, wenn sie direkt wiederverwertet werden.
Je höher jedoch die Wärmeverluste durch das Glas und je negati-
ver die Energiebilanz des Gesamtfensters bzw. des Gebäudes ist,
desto irrelevanter sind solche Diskussionen über die Ökobilanzen des
Rahmenwerkstoffes an einem bestimmten Objekt.
3 „Der Fensterbaukasten" -
Ein Vorschlag für ein handwerklich flexibles, funktions- und
fertigungsgerechtes Konstruktionssystem für neue Fenster
in alten Fassaden
Dem flexiblen Fertigungsbetrieb wird es nicht möglich sein, sich für
jeden gewünschten Fenstertyp einen speziellen Werkzeugsatz zu
beschaffen. Daher wurde ein einfaches Baukastensystem entwickelt,
das es gestattet mit einer relativ geringen Werkzeugausstattung alle
möglichen, in der Praxis geforderten Konstruktionsvarianten zu fertigen.
Aus Gründen der rationellen Holzbevorratung, der günstigen
Schnittholzausnutzung, der kostengünstigen Fertigung (Werkzeugauf-
wand) sowie der Standardisierung der Beschlag- und Anschlagtechnik
beschränken sich die Rahmendicken auf 27 mm, 45 mm und 55 mm.
Die Verbundflügel aus 2 • 27 mm Rahmendicke mit 1 mm Abstand
ergeben wieder 55 mm in der Dicke und können damit an die glei-
chen Blendrahmen und Zargen angeschlagen werden, wie die Isolie-
verglasten Flügel.
Die Mindestrahmenbreite beträgt in der Regel 55 mm, so daß alle
Rahmenteile z.B. aus der gängigen Bohlendicke von 65 mm gefertigt
werden können. Zukünftig werden vor allem für deckend lackierte
Fenster die keilgezinkten Kantel als Ausgangsprodukt für die Fenster-
fertigung an Bedeutung gewinnen. Sie sind in vielen Querschnitten
und in großen Längen (6 m) erhältlich, so daß der Tischler sie mit
geringem Arbeitsaufwand und Verschnitt nur noch von Länge zu
schneiden braucht. Wegen des notwendigen Blendrahmenfreimaßes
für die Unterbringung der Beschläge kann die Mindestrahmenbreite
von 55 mm nur in wenigen Fällen unterschritten werden.
Bei großen Rahmenformaten und breiten Maueranschlägen sollten
die Rahmenquerschnitte breiter werden. Die Anschlüsse der inneren
Vorleistung und der Futter wird dadurch ebenfalls verbessert.
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rung an die Konstruktion auch von einer anderen Lösung erfüllt
wird. In diesem Fall sollte jedoch eine ergänzende Gewährlei-
stungsvereinbarung getroffen werden.
Ab dem 1.1.1993 gelten die Europäischen Normen (EN), die nur
noch Funktionen, wie z.B. Begrenzung der Fugendurchlässigkeit,
Schlagregensicherheit und Wärmeschutz, festlegen, die durch die
Konstruktion erfüllt werden müssen. Damit sind alle Fensterquer-
schnitte erlaubt, die z.B. in den europäischen Nachbarländern
gebräuchlich sind, sofern sie die geforderten Funktionen erfüllen.
Es werden durch die EN keine konstruktiven Details mehr festge-
legt. Die DIN 68121 ist dagegen eine Konstruktionsnorm. Sie bleibt
als nationales Recht neben der EN bestehen und stellt nur noch
eine Möglichkeit der Realisierung der EN dar.
Die den Fensterbau betreffenden Regelungen der EN sind in
ihrer Gesamtheit seit dem 1.1.1994 in Kraft. Damit können Fenster
im Baudenkmal in Abweichung von der DIN 68121 gebaut werden,
wenn sie die in der EN geforderten Funktionen erfüllen.
Ausschreibung
Die Ausschreibung sollte weiterhin auf der Grundlage der Teile A, B
und C der VOB erfolgen. Durch den folgenden Text werden die
Besonderheiten des Fensters im Baudenkmal ausdrücklich erlaubt,
ohne daß die heutigen, technischen Anforderungen an das Fenster
gemindert werden.
„Die DIN 68121 bleibt nach geltendem EG-Recht in der Aus-
führung unberücksichtigt. Statt dessen haben die Fenster, die der
DIN 68121 zu Grunde gelegten Funktionsnormen DIN 18055
(Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit = EN 42 und EN
86), DIN 4108 (Wärmeschutz) und DIN 4109 (Schallschutz) zu
erfüllen."
Für den Auftragnehmer bleibt dann jedoch das Problem, daß er
im Streitfall die Erfüllung der zugesicherten Funktionen nachweisen
muß. Im Einzelfall wird er ein Musterfenster bei einer anerkannten
Prüfstelle (z. B. IBAT Hannover) auf Fugendichtheit und Schlagregen-
sicherheit prüfen lassen müssen. Ein Musterfenster ist ohnehin für
die Kundenberatung unerläßlich, so daß sich diese Investition lohnt.
Der Auftraggeber von Fenstern im Baudenkmal ist, im Gegen-
satz zur Vergabe von genormten Fenstern nach DIN 68121, viel
mehr auf die Sorgfalt und Fachkenntnis des Tischlers angewiesen,
da in den Betrieben für die Fertigung dieser Fenster keine aufein-
ander abgestimmten Werkzeugsätze zur Verfügung stehen. Er
sollte daher abweichend von der VOB eine fünfjährige Gewährlei-
stung für die Fenster anstreben.
Wenn der Auftragnehmer eine fünfjährigen Gewährleistung
übernimmt, dann ist das Ausdruck seines eigenen Vertrauens in
die angebotene Konstruktion und deren Fertigung. Die relativ klei-
nen Fensterformate und die einfachen Beschlagfunktionen recht-
fertigen eine solche Gewährleistung. Anstrichschäden sind laut
einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart ohnehin von der
fünfjährigen Gewährleistung ausgeschlossen.
Wenn jedoch der Auftraggeber ausdrücklich technisch zweifelhafte
Konstruktionen wünscht, dann sollte der Auftragnehmer alle Folge-
schäden, die sich aus den Abweichungen von bewährten Konstruktio-
nen ergeben, ausdrücklich von der Gewährleistung ausschließen.
Die Darstellung bewährter Konstruktionen ist Gegenstand dieser
Arbeit.
d Ökologische Bewertung
Bei der ökologischen Betrachtung des Fensters sind die Rahmenwerk-
stoffe und die Verglasung zu bedenken.
Der Trend zu hochwärmegedämmten Konstruktionen der Außen-
hülle wird auch denkmalgeschützte Gebäude zukünftig betreffen, vor
allem, wenn Umnutzungen und Totalsanierungen vorgenommen
werden sollen.
Für die Außenwände sind heute k-Werte von 0.2 bis 0.3 W/m2 K
erreichbar. Selbst das hochwärmegedämmte Fenster mit einem
k-Wert von 1,0 bis 1,5 W/m2 K stellt vordergründig betrachtet in dem
Fall eine entscheidende Schwachstelle dar.
Betrachtet man jedoch den Energiegewinn, der tagsüber durch die
natürliche Strahlung zu verzeichnen ist, dann stellt sich vor allem für
hochwärmegedämmte Fenster, die nicht nach Norden orientiert sind,
eine positive Energiebilanz ein, d.h. die Fenster fangen tagsüber mehr
Energie ein als sie im 24 Stundenrhythmus nach außen gelangen lassen.
Je niedriger der k-Wert einer Verglasung ist, desto günstiger wird
die Ökobilanz des Gesamtfensters und desto wichtiger wird auch die
Betrachtung der Ökobilanz des Rahmenwerkstoffes.
In Untersuchungen in der Schweiz (Dr. Klaus Richter, Eidgenössi-
sche Materialprüfungs- und Forschungsanstalt, Dübendorf-Schweiz)
werden die Rahmenwerkstoffe Holz, PVC und Aluminium in einer
ganzheitlichen Betrachtung (Rohstoffgewinnung, Herstellung der
Halbfabrikate, Produktfertigung, Gebrauch mit Renovierungsaufwen-
dungen, Entsorgung - auch unter dem Aspekt der Wiederverwen-
dung -) ökologisch bewertet.
Die Untersuchung kommt zu den folgenden Ergebnissen
(BM 12/92):
- Unter den derzeitigen Produktionsverhältnissen weisen Holzfenster
das günstigste Ökoprofil auf.
- Die Unterhaltsarbeiten beim Holzfenster führen heute ökologisch
gesehen zu keiner Verschiebung in der Rangfolge der Rahmen-
werkstoffe.
- Die anderen Rahmenwerkstoffe können ihr Ökoprofil entscheidend
verbessern, wenn sie direkt wiederverwertet werden.
Je höher jedoch die Wärmeverluste durch das Glas und je negati-
ver die Energiebilanz des Gesamtfensters bzw. des Gebäudes ist,
desto irrelevanter sind solche Diskussionen über die Ökobilanzen des
Rahmenwerkstoffes an einem bestimmten Objekt.
3 „Der Fensterbaukasten" -
Ein Vorschlag für ein handwerklich flexibles, funktions- und
fertigungsgerechtes Konstruktionssystem für neue Fenster
in alten Fassaden
Dem flexiblen Fertigungsbetrieb wird es nicht möglich sein, sich für
jeden gewünschten Fenstertyp einen speziellen Werkzeugsatz zu
beschaffen. Daher wurde ein einfaches Baukastensystem entwickelt,
das es gestattet mit einer relativ geringen Werkzeugausstattung alle
möglichen, in der Praxis geforderten Konstruktionsvarianten zu fertigen.
Aus Gründen der rationellen Holzbevorratung, der günstigen
Schnittholzausnutzung, der kostengünstigen Fertigung (Werkzeugauf-
wand) sowie der Standardisierung der Beschlag- und Anschlagtechnik
beschränken sich die Rahmendicken auf 27 mm, 45 mm und 55 mm.
Die Verbundflügel aus 2 • 27 mm Rahmendicke mit 1 mm Abstand
ergeben wieder 55 mm in der Dicke und können damit an die glei-
chen Blendrahmen und Zargen angeschlagen werden, wie die Isolie-
verglasten Flügel.
Die Mindestrahmenbreite beträgt in der Regel 55 mm, so daß alle
Rahmenteile z.B. aus der gängigen Bohlendicke von 65 mm gefertigt
werden können. Zukünftig werden vor allem für deckend lackierte
Fenster die keilgezinkten Kantel als Ausgangsprodukt für die Fenster-
fertigung an Bedeutung gewinnen. Sie sind in vielen Querschnitten
und in großen Längen (6 m) erhältlich, so daß der Tischler sie mit
geringem Arbeitsaufwand und Verschnitt nur noch von Länge zu
schneiden braucht. Wegen des notwendigen Blendrahmenfreimaßes
für die Unterbringung der Beschläge kann die Mindestrahmenbreite
von 55 mm nur in wenigen Fällen unterschritten werden.
Bei großen Rahmenformaten und breiten Maueranschlägen sollten
die Rahmenquerschnitte breiter werden. Die Anschlüsse der inneren
Vorleistung und der Futter wird dadurch ebenfalls verbessert.
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