8 „Geometrischer Grundriß von denen streitigen Grenzen und Örtern zwischen des fürstlichen Amts Schöningen Forst und dem Büddensted-
ter Walde und der Stift Walbeckschen Holzung." Von R. D. Brandes, 1790.
Niedersächsisches Staatsarchiv Wolfenbüttel, K 2406. Vervielfältigt mit Erlaubnis des Archivs. Foto: ebd.
Zwischendecken in Frage kommenden beiden Mauervor-
sprünge im Turminnern sind wohl ebenfalls als Ergebnis der
Restaurierung zu betrachten. Zum Originalbestand gehören
noch zwei in der Süd- und Ostwand, jeweils in Turmmitte
knapp über dem Boden eingelassene Rundbogennischen,
in die vermutlich früher Reliefplatten mit Wappendarstel-
lung oder ähnlichem eingelassen waren. Die Magdeburger
Warte wird, worauf später noch zurückzukommen sein
wird, 1252 in Zusammenhang mit der Ursprungsanlage der
Helmstedter Landwehr erstmals erwähnt, und es ist anzu-
nehmen, daß der heutige Turm, bzw. genaugenommen
nur der Turmstumpf, tatsächlich noch aus dieser Zeit
stammt, obschon der Bautyp einen größeren Datierungs-
spielraum offen läßt.53
3.2.1.4. Der braunschweigisch-preußische Grenzgraben
Es konnte nachgewiesen werden, daß zwei Grabenab-
schnitte der Helmstedter Landwehr sekundär als Grenzgra-
ben genutzt worden sind, nämlich der Nebengraben bzw.
Innengraben des nördlichen Schenkels von 1/ bis zum
Landwehrende (bei X) und der Innengraben des südlichen
Schenkels im Bereich südlich der Magdeburger Warte von
B' bis C (Aöö. 1; 9). Wie die Inschriften der darin gefunde-
nen Grenzsteine zeigen, markieren die Gräben den Grenz-
verlauf zwischen dem Herzogtum Braunschweig und dem
Königreich Preußen im Jahre 1849. Zeitgenössische Karten
bis hin zu der 1902 erschienen Erstausgabe des Meßtisch-
blattes54 bestätigen, daß die braunschweigisch-preußische
Landesgrenze in diesen Bereichen an der Landwehr orien-
tiert war. Da die jetzige niedersächsisch-sachsen-anhaltini-
sche Landesgrenze auf die braunschweigisch-preußische
zurückgeht, stimmt das Landwehrteilstück südlich der
Magdeburger Warte heute noch mit der Grenze überein.
Beim nördlichen Teilstück ist dies nur deshalb nicht mehr
der Fall, weil der Grenzverlauf in jüngerer Zeit noch einmal
korrigiert worden ist. Früher stieß die Grenze hier, den
Bachlauf des Düsterbeeks folgend, schon bei 1/ auf die
Landwehr, heute streift sie diese lediglich in ihrem End-
punkt (X).
Es mag der Verdacht aufkommen, daß der nicht son-
derlich stark ausgebildete Nebengraben V-X überhaupt
kein Landwehrgraben gewesen, sondern erst später aus-
schließlich als Grenzgraben angelegt worden ist. Eine Kar-
te, die im Jahre 1790 bezüglich einiger Besitz- und Grenz-
streitigkeiten in dem betreffenden Gebiet angefertigt wor-
den ist (Abb. 8), widerlegt jedoch diese Vermutung, denn
der Graben ist dort unter der Bezeichnung alter Landgra-
ben eingetragen.55 Aus dieser Karte ergibt sich allerdings
wieder ein anderes Problem. Der so bezeichnete alte Land-
graben setzt sich hier nämlich noch erheblich über den
vermeintlichen Endpunkt der Landwehr (X) hinaus fort, in-
dem er nach kurzer relativ gerader Verlängerung nach
Osten abknickt und dann weit in Ost- bis Nordostrichtung
ausschwingt, am Ende etwa der heutigen Grenze zwischen
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