Archäologie
Goslarer Stadtarchiv ein Aktenstück, das die Vermutung über die
Bestattung von Frankenberger Einwohnern auf dem Kirchhof des
Brüdernklosters urkundlich absichert (StadtA Goslar, Bestand
B 6236).
Am 20. Februar 1715 fand in Goslar ein gerichtlicher Austrag
statt, bei dem als Zeugen die Vorsteher der Frankenberger Kirche
St. Peter und Paul und die Verwalter des seit der Reformationszeit
aufgelösten Brüdernklosters sowie Franz Daniel Bergen gehört
wurden. Die ganze Angelegenheit hatte sich offenbar an einem
Zwischenfall entzündet, der sich anlässlich der Beerdigung der
Ehefrau von Franz Daniel Bergen ereignet hatte. Die Vorschriften
für die Beerdigungszeremonie von Bergens Ehefrau waren nicht
eingehalten worden. Von Seiten der Frankenberger Kirche wies
man darauf hin, dass das Brüdernkloster der Frankenberger Kirche
seit der Reformationszeit angegliedert sei und zwar „dergestalt,
dass die verstorbenen Persohnen in der Frankenbergischen Pfarr,
so keine Bürger gewesen, auff diesen Friedhof [des Brüdernklo-
ster] begraben worden". Die Vertreter der Frankenberger Kirche
führten weiter aus, dass sie während der Beerdigungen die
Glocken der Frankenberger Kirche zu läuten hätten. Auf Anord-
nung der Prediger und Vorsteher der Frankenberger Kirche waren
die Türen der Brüdernkloster-Kirche zu öffnen, um der Trauer-
gemeinde den Einzug in das Kirchengebäude zu ermöglichen. Die
beim Gottesdienst vereinnahmten Kollektenbeiträge pflegte man
den Bewohnern des Klosters zu überreichen.
Der Ablauf der Beerdigungsfeierlichkeiten war seit Jahrzehn-
ten genau geregelt. Die Vorsteher der Frankenberger Kirche konn-
ten ihre Ausführungen vor Gericht durch Abschriften von Kirchen-
bucheintragungen belegen. So wurde nach dem Frankenberger
Kirchenbuch bereits am 18. Januar 1641, also noch während des
Dreißigjährigen Krieges, das Kind des Soldaten Matthias Helmken
auf dem Brüdernkloster-Friedhof begraben und die Glocken der
Frankenberger Kirche dabei geläutet. Zwischen Oktober 1651 und
Februar 1669 setzte man drei Männer, zwei ältere Frauen und ein
Kind auf dem Friedhof bei. Weitere Eintragungen liegen nicht vor,
doch ist es sehr wahrscheinlich, dass bis zum Beginn des 18. Jahr-
hunderts seitens der Frankenberger Kirchengemeinde kontinuier-
lich auf dem Brüdernkloster-Friedhof bestattet wurde. Die Rechts-
position der Frankenberger war überdies so gut abgesichert, dass
auch nach 1715 mit Begräbnissen zu rechnen sein wird.
Abbildungsnachweis
1 C. S. Fuchs, 2 F.-A. Linke (Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege).
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Goslarer Stadtarchiv ein Aktenstück, das die Vermutung über die
Bestattung von Frankenberger Einwohnern auf dem Kirchhof des
Brüdernklosters urkundlich absichert (StadtA Goslar, Bestand
B 6236).
Am 20. Februar 1715 fand in Goslar ein gerichtlicher Austrag
statt, bei dem als Zeugen die Vorsteher der Frankenberger Kirche
St. Peter und Paul und die Verwalter des seit der Reformationszeit
aufgelösten Brüdernklosters sowie Franz Daniel Bergen gehört
wurden. Die ganze Angelegenheit hatte sich offenbar an einem
Zwischenfall entzündet, der sich anlässlich der Beerdigung der
Ehefrau von Franz Daniel Bergen ereignet hatte. Die Vorschriften
für die Beerdigungszeremonie von Bergens Ehefrau waren nicht
eingehalten worden. Von Seiten der Frankenberger Kirche wies
man darauf hin, dass das Brüdernkloster der Frankenberger Kirche
seit der Reformationszeit angegliedert sei und zwar „dergestalt,
dass die verstorbenen Persohnen in der Frankenbergischen Pfarr,
so keine Bürger gewesen, auff diesen Friedhof [des Brüdernklo-
ster] begraben worden". Die Vertreter der Frankenberger Kirche
führten weiter aus, dass sie während der Beerdigungen die
Glocken der Frankenberger Kirche zu läuten hätten. Auf Anord-
nung der Prediger und Vorsteher der Frankenberger Kirche waren
die Türen der Brüdernkloster-Kirche zu öffnen, um der Trauer-
gemeinde den Einzug in das Kirchengebäude zu ermöglichen. Die
beim Gottesdienst vereinnahmten Kollektenbeiträge pflegte man
den Bewohnern des Klosters zu überreichen.
Der Ablauf der Beerdigungsfeierlichkeiten war seit Jahrzehn-
ten genau geregelt. Die Vorsteher der Frankenberger Kirche konn-
ten ihre Ausführungen vor Gericht durch Abschriften von Kirchen-
bucheintragungen belegen. So wurde nach dem Frankenberger
Kirchenbuch bereits am 18. Januar 1641, also noch während des
Dreißigjährigen Krieges, das Kind des Soldaten Matthias Helmken
auf dem Brüdernkloster-Friedhof begraben und die Glocken der
Frankenberger Kirche dabei geläutet. Zwischen Oktober 1651 und
Februar 1669 setzte man drei Männer, zwei ältere Frauen und ein
Kind auf dem Friedhof bei. Weitere Eintragungen liegen nicht vor,
doch ist es sehr wahrscheinlich, dass bis zum Beginn des 18. Jahr-
hunderts seitens der Frankenberger Kirchengemeinde kontinuier-
lich auf dem Brüdernkloster-Friedhof bestattet wurde. Die Rechts-
position der Frankenberger war überdies so gut abgesichert, dass
auch nach 1715 mit Begräbnissen zu rechnen sein wird.
Abbildungsnachweis
1 C. S. Fuchs, 2 F.-A. Linke (Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege).
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