■ Die Disposition wird aufgenommen, die Zusam-
mensetzung der mehrchörigen Register und die - rela-
tive - zeitliche Position der Register werden festgehal-
ten.
• Das Innere der Orgel wird ausgehend von den als
besonders relevant eingeschätzten Bestandteilen der
Orgel fotografiert.
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Anforderungen
und des Untersuchungsaufwands einerseits, den daraus
resultierenden Ergebnissen andererseits wurde in der
Projektphase darauf verzichtet, den Winddruck zu mes-
sen, exemplarische Mensuren abzunehmen oder die
Zusammensetzung der mehrchörigen Register über alle
Repetitionen aufzunehmen. Auch dies muss der einge-
henden Untersuchung und Dokumentation im Einzelfall,
das heißt bei anstehenden Maßnahmen vorbehalten
bleiben - dann ausgeführt von Orgelbauern oder sonsti-
gen Spezialisten. Dennoch konnte mit dem dargestell-
ten Erfassungsaufwand ein ausgewogener Überblick
über die Orgeln eines Kreises erarbeitet werden, der die-
jenigen Elemente der Instrumente berücksichtigt, die für
die anschließende Beurteilung des Denkmalwerts von
Bedeutung sind.
Regionale bzw. lokale Eingrenzung des
Bearbeitungsgebietes
Eine weitere Erkenntnis betrifft schließlich die Eingren-
zung des Bearbeitungsgebietes: Aus arbeitstechnischen
und methodischen Gründen sollte ein Inventar denk-
malwerter Orgeln in kleineren regionalen Einheiten auf-
gestellt werden. Zum einen erklärt sich dies aus dem
festgestellten Zeitaufwand pro Instrument, zum anderen
durch den Anspruch, Arbeitsergebnisse in angemesse-
nen und regelmäßigen Zeiträumen vorzulegen. Es ist zu
bedenken, dass im Rahmen eines Arbeitstages zwei bis
vier Instrumente, je nach Anreisezeit, bearbeitet werden
können. Mindestens die gleiche Zeit ist für die
Nachbearbeitung, das heißt die Protokollierung und
Auswertung der Ergebnisse, ohne die Beurteilung des
Denkmalwerts, anzusetzen. Im Landkreis Nienburg wur-
den 53 Orgeln erfasst, wobei häufig auch nur ein Tag
pro Woche zur Verfügung stand. Wenn also in mittelfri-
stigen Zeiträumen Inventare publiziert werden sollen,
sind die Bearbeitungsgebiete sinnvollerweise auf wenige
Kreise oder Städte zu begrenzen.5
Aus methodischer Sicht sind es vor allem jene Aspekte,
die im Rahmen der Denkmalbegründung relevant wer-
den können, die ein kleinteiligeres und damit tiefer ge-
hendes, zum Beispiel kreisweises Vorgehen nahe legen.
Insbesondere die geschichtliche Bedeutung kleinerer In-
strumente oder deren künstlerisch-musikalische Qualität
erfordert einen angemessenen Vergleichs- bzw. Bewer-
tungsmaßstab. Eine kleine Dorforgel aus der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts bedarf zum Beispiel eines
anderen Zugangs, einer anderen Vergleichsbasis als die
Großorgel der 1960er Jahre. Denn zu berücksichtigen
sind idealerweise sämtliche kulturellen und sozio-öko-
nomischen Parameter, welche die Planung und den Bau
einer Orgel orts- und zeitspezifisch beeinflusst haben.
Dass damit letztlich auch wieder die Frage nach hand-
werklicher Qualität und künstlerischer Kreativität sowie
musikalisch-klanglichem Vorstellungsvermögen des
Orgelbauers zum Tragen kommt ist offensichtlich. Sie
dürfen indessen nicht den Blick auf den Wert eines klei-
neren, einfachen Instruments verstellen, das sowohl kul-
turelles Zeugnis ist als auch identitätsstiftenden Wert
haben kann. Dem Veränderungsdruck, dem die meisten
größeren Instrumente nach einer gewissen Zeit ausge-
setzt sind, werden auch die Kleinorgeln ausgesetzt sein.
Deren Zeugnis- und Erlebniswert, deren Identifikations-
potential für Kirchenraum und kirchliches Leben bedarf
einer genauso sorgsamen und abwägenden Betrach-
tung wie die Beurteilung eines größeren städtischen
Instruments. Allerdings sind in beiden Fällen die gleichen
strengen Maßstäbe, was den Erhaltungsgrad der histori-
schen Substanz betrifft und den hiervon und vom Alter
der Orgel abhängigen Seltenheitswert zu berücksichti-
gen. Eine individuelle, die Eigenart des Orgelbaus einer
Region berücksichtigende Zugangsweise hat sich denn
auch im Projektfall als günstig erwiesen.
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mensetzung der mehrchörigen Register und die - rela-
tive - zeitliche Position der Register werden festgehal-
ten.
• Das Innere der Orgel wird ausgehend von den als
besonders relevant eingeschätzten Bestandteilen der
Orgel fotografiert.
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Anforderungen
und des Untersuchungsaufwands einerseits, den daraus
resultierenden Ergebnissen andererseits wurde in der
Projektphase darauf verzichtet, den Winddruck zu mes-
sen, exemplarische Mensuren abzunehmen oder die
Zusammensetzung der mehrchörigen Register über alle
Repetitionen aufzunehmen. Auch dies muss der einge-
henden Untersuchung und Dokumentation im Einzelfall,
das heißt bei anstehenden Maßnahmen vorbehalten
bleiben - dann ausgeführt von Orgelbauern oder sonsti-
gen Spezialisten. Dennoch konnte mit dem dargestell-
ten Erfassungsaufwand ein ausgewogener Überblick
über die Orgeln eines Kreises erarbeitet werden, der die-
jenigen Elemente der Instrumente berücksichtigt, die für
die anschließende Beurteilung des Denkmalwerts von
Bedeutung sind.
Regionale bzw. lokale Eingrenzung des
Bearbeitungsgebietes
Eine weitere Erkenntnis betrifft schließlich die Eingren-
zung des Bearbeitungsgebietes: Aus arbeitstechnischen
und methodischen Gründen sollte ein Inventar denk-
malwerter Orgeln in kleineren regionalen Einheiten auf-
gestellt werden. Zum einen erklärt sich dies aus dem
festgestellten Zeitaufwand pro Instrument, zum anderen
durch den Anspruch, Arbeitsergebnisse in angemesse-
nen und regelmäßigen Zeiträumen vorzulegen. Es ist zu
bedenken, dass im Rahmen eines Arbeitstages zwei bis
vier Instrumente, je nach Anreisezeit, bearbeitet werden
können. Mindestens die gleiche Zeit ist für die
Nachbearbeitung, das heißt die Protokollierung und
Auswertung der Ergebnisse, ohne die Beurteilung des
Denkmalwerts, anzusetzen. Im Landkreis Nienburg wur-
den 53 Orgeln erfasst, wobei häufig auch nur ein Tag
pro Woche zur Verfügung stand. Wenn also in mittelfri-
stigen Zeiträumen Inventare publiziert werden sollen,
sind die Bearbeitungsgebiete sinnvollerweise auf wenige
Kreise oder Städte zu begrenzen.5
Aus methodischer Sicht sind es vor allem jene Aspekte,
die im Rahmen der Denkmalbegründung relevant wer-
den können, die ein kleinteiligeres und damit tiefer ge-
hendes, zum Beispiel kreisweises Vorgehen nahe legen.
Insbesondere die geschichtliche Bedeutung kleinerer In-
strumente oder deren künstlerisch-musikalische Qualität
erfordert einen angemessenen Vergleichs- bzw. Bewer-
tungsmaßstab. Eine kleine Dorforgel aus der zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts bedarf zum Beispiel eines
anderen Zugangs, einer anderen Vergleichsbasis als die
Großorgel der 1960er Jahre. Denn zu berücksichtigen
sind idealerweise sämtliche kulturellen und sozio-öko-
nomischen Parameter, welche die Planung und den Bau
einer Orgel orts- und zeitspezifisch beeinflusst haben.
Dass damit letztlich auch wieder die Frage nach hand-
werklicher Qualität und künstlerischer Kreativität sowie
musikalisch-klanglichem Vorstellungsvermögen des
Orgelbauers zum Tragen kommt ist offensichtlich. Sie
dürfen indessen nicht den Blick auf den Wert eines klei-
neren, einfachen Instruments verstellen, das sowohl kul-
turelles Zeugnis ist als auch identitätsstiftenden Wert
haben kann. Dem Veränderungsdruck, dem die meisten
größeren Instrumente nach einer gewissen Zeit ausge-
setzt sind, werden auch die Kleinorgeln ausgesetzt sein.
Deren Zeugnis- und Erlebniswert, deren Identifikations-
potential für Kirchenraum und kirchliches Leben bedarf
einer genauso sorgsamen und abwägenden Betrach-
tung wie die Beurteilung eines größeren städtischen
Instruments. Allerdings sind in beiden Fällen die gleichen
strengen Maßstäbe, was den Erhaltungsgrad der histori-
schen Substanz betrifft und den hiervon und vom Alter
der Orgel abhängigen Seltenheitswert zu berücksichti-
gen. Eine individuelle, die Eigenart des Orgelbaus einer
Region berücksichtigende Zugangsweise hat sich denn
auch im Projektfall als günstig erwiesen.
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