Erfassung und Dokumentation von Orgeln
97
Abb. 1: Hauptorgel von
Johann Nepomuk Holzhey
in der ehemaligen
Prämonstratenser-Kloster-
kirche in Obermarchtal, 1999.
unmittelbaren Umfeld, andererseits zu seiner Position
innerhalb eines Orgelnetzwerkes.
Die Konzeption ist in der Regel Aufgabe eines Fach-
gremiums. Nur durch einen intensiven Austausch lassen
sich objektive Lösungen erarbeiten, die der Verant-
wortung dem Kulturgut Orgel gegenüber gerecht
werden. Im Bereich Denkmalorgel hat grundsätzlich der
Bestandsschutz vorrangige Bedeutung, wobei Interes-
senskonflikte zwischen Denkmalbehörde und Eigen-
tümer bei einem Gebrauchsinstrument wie der Orgel
nicht immer vermeidbar sind. Wie anfangs erwähnt,
beziehen sich Bestandsaufnahmen heute auch auf
Instrumente der jüngeren und jüngsten Vergangenheit.
Hier geht es zwar auch vermehrt um die Frage der
Denkmalwürdigkeit, in den meisten Fällen aber noch
um Sanierbarkeit oder Erneuerung.
Die durch Orgelfachbetriebe auszuführenden Maß-
nahmen sind in ihrem Umfang ebenso mannigfach wie
der ganze Komplex Bestandsaufnahme. Denkmal-
geschützter Bestand unterliegt dem Prozess der Konser-
vierung und Restaurierung. Im Idealfall beschränkt sich
die Restaurierung auf den material- und baugleichen
Austausch von Verschleißteilen. Immer wieder stellt
sich auch die Frage der Rekonstruktion. Hier liegt die
Messlatte erfahrungsgemäß sehr hoch und die in der
Vergangenheit oft durchgeführten „Rekonstruktionen
im Stile des ...“ sollten genau dieser angehören. Durch
solche Maßnahmen wird eine Authentizität suggeriert,
welche so nie existierte. Fraglos finden wir Ver-
änderungen an Orgelwerken, seien sie ästhetischer, kon-
struktiver, technischer oder klanglicher Art, deren
Beseitigung und Rückführung auf einen Vorzustand
sinnvoll und notwendig ist. Die Rekonstruktion, das
heißt das in seinen ursprünglichen Zustand aus
einzelnen bekannten Teilen bis in Einzelheiten genaue
Nachbilden, muss nachweislich gerechtfertigt und
anhand von Vorlagen möglich sein. Weitere Maß-
nahmen, deren Grundlage die Bestandsaufnahme bildet,
sind die Integration älterer Bestände in Orgelneubauten,
Erneuerung oder die Stilkopie von Orgeln.
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Abb. 1: Hauptorgel von
Johann Nepomuk Holzhey
in der ehemaligen
Prämonstratenser-Kloster-
kirche in Obermarchtal, 1999.
unmittelbaren Umfeld, andererseits zu seiner Position
innerhalb eines Orgelnetzwerkes.
Die Konzeption ist in der Regel Aufgabe eines Fach-
gremiums. Nur durch einen intensiven Austausch lassen
sich objektive Lösungen erarbeiten, die der Verant-
wortung dem Kulturgut Orgel gegenüber gerecht
werden. Im Bereich Denkmalorgel hat grundsätzlich der
Bestandsschutz vorrangige Bedeutung, wobei Interes-
senskonflikte zwischen Denkmalbehörde und Eigen-
tümer bei einem Gebrauchsinstrument wie der Orgel
nicht immer vermeidbar sind. Wie anfangs erwähnt,
beziehen sich Bestandsaufnahmen heute auch auf
Instrumente der jüngeren und jüngsten Vergangenheit.
Hier geht es zwar auch vermehrt um die Frage der
Denkmalwürdigkeit, in den meisten Fällen aber noch
um Sanierbarkeit oder Erneuerung.
Die durch Orgelfachbetriebe auszuführenden Maß-
nahmen sind in ihrem Umfang ebenso mannigfach wie
der ganze Komplex Bestandsaufnahme. Denkmal-
geschützter Bestand unterliegt dem Prozess der Konser-
vierung und Restaurierung. Im Idealfall beschränkt sich
die Restaurierung auf den material- und baugleichen
Austausch von Verschleißteilen. Immer wieder stellt
sich auch die Frage der Rekonstruktion. Hier liegt die
Messlatte erfahrungsgemäß sehr hoch und die in der
Vergangenheit oft durchgeführten „Rekonstruktionen
im Stile des ...“ sollten genau dieser angehören. Durch
solche Maßnahmen wird eine Authentizität suggeriert,
welche so nie existierte. Fraglos finden wir Ver-
änderungen an Orgelwerken, seien sie ästhetischer, kon-
struktiver, technischer oder klanglicher Art, deren
Beseitigung und Rückführung auf einen Vorzustand
sinnvoll und notwendig ist. Die Rekonstruktion, das
heißt das in seinen ursprünglichen Zustand aus
einzelnen bekannten Teilen bis in Einzelheiten genaue
Nachbilden, muss nachweislich gerechtfertigt und
anhand von Vorlagen möglich sein. Weitere Maß-
nahmen, deren Grundlage die Bestandsaufnahme bildet,
sind die Integration älterer Bestände in Orgelneubauten,
Erneuerung oder die Stilkopie von Orgeln.