Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege [Editor]; Institut für Denkmalpflege [Editor]
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen: System Denkmalpflege - Netzwerke für die Zukunft — Hannover: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Heft 31.2004

DOI issue:
Sektion 2: Historische Freiräume zwischen Grundlagenforschung und Minimalismus
DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.51150#0151
License: Creative Commons - Attribution - ShareAlike
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Die Erhaltung historischer Gärten als Aufgabe einer Stiftung

147


Abb. 2: Schloss Landfort bei
Gendringen in der Nähe von
Anholt, Niederlande, Blick auf
die Gartenfront des wieder
hergestellten Schlossgebäudes,
2003.

Alleen, die häufig die verschiedenen Güter verbanden.
Diese Infrastruktur von Alleen ist zum Beispiel typisch
für Gelderland und Overijssel.
Während des 19. und 20. Jahrhunderts sind viele
Buitenplaatsen durch Verstädterung, Industrialisierung
oder durch totale Vernachlässigung verschwunden.
Von diesen tausenden ,maisons de Campagne4 oder
,maisons de plaisance4 sind nur einige hunderte übrig,
das heißt sicher nicht mehr als zehn Prozent. Heutzutage
sind noch ungefähr 300 Schlösser, historische Land-
häuser oder Buitenplaatsen im Privatbesitz.
Noch vor 30 Jahren gab es in den Niederlanden kaum
finanzielle Unterstützung zum Erhalt von Denkmalen
und Gartendenkmalen im Privatbesitz, in einer Zeit, in
der die Erhaltungs- und Unterhaltungskosten sprunghaft
stiegen und die Erträge der zu den Schlössern und
Burgen gehörenden Landgüter kaum genügten, um die
laufenden Kosten zu decken. Bis in die siebziger Jahre
hat daher der niederländische Staat Schlösser und
Herrensitze, die nicht mehr unterhalten werden konnten,
von Privatbesitzern gekauft oder den Ankauf durch
Naturschutzorgani sationen subventioniert.
Als dann in der schwierigen finanziellen Situation
1971 die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit
von Unterhaltungskosten abgeschafft wurde, gerieten
vor allem die Eigentümer von Baudenkmalen in Panik.
So entstand 1973 unsere Stiftung zur Vertretung
unserer gemeinsamen Interessen. Diese Stiftung ist aber
keine Gemeinschaft zur Wahrnehmung von Privat-
interessen, sondern eine Organisation, die sich zum Ziel
gesetzt hat, Burgen und Schlösser im Privateigentum
mit den dazugehörenden Gärten im Interesse des
Gemeinwohls zu erhalten. Die Mitgliederzahl ist von
anfangs 50 bis 60 mittlerweile auf 300 angewachsen,

das heißt, dass sich nahezu alle Privateigentümer von
Buitenplaatsen unserer Stiftung angeschlossen haben.
Gedankenaustausch mit den zuständigen Politikern
und Beamten und juristische und steuerliche Beratung
der Mitglieder bei der Instandhaltung ihrer Güter
gehören zu den Hauptaufgaben unserer Stiftung. So
konnte schon vieles erreicht werden: Zum Beispiel die
1971 abgeschaffte einkommensteuerwirksame Absetz-
barkeit der Unterhaltungskosten von Wohneigentum
wurde für Denkmaleigentümer wieder eingeführt. Und
auch bei den Gesetzesänderungen des Naturschutz-
gesetzes von 1928 und des Denkmalpflegegesetzes sind
wir beteiligt. Koeno Sluyterman van Loo, der ehemalige
Direktor des P.H.B.’s , hat das vor zehn Jahren ausführ-
lich in diesem Hause auseinandergesetzt, und ich ver-
weise auf seinen Aufsatz „Erhaltung und Unterhaltung
privater historischer Gärten in den Niederlanden“ (in:
Arbeitshefte zur Denkmalpflege in Niedersachsen, 13,
1994) mit vielen interessanten Daten über Gesetze,
Steuererleichterung und Subventionen, die sich seither
manchmal im Detail geändert haben, die aber noch
immer mit dem Denkmalpflegegesetz als zentrales
Instrument ihre Geltung haben.
Die meisten Arbeitnehmer des heutigen P.H.B.’s be-
schäftigen sich aber direkt mit der Park- und Garten-
pflege.
Als sich herausstellte, dass die Steuererleichterungen
und Subventionen nicht reichten, den Unterhalt der his-
torischen Gärten und Parks zu gewährleisten, ist 1983
eine Rückstandspflege-Subvention eingeführt worden,
für die die für die historischen Gärten und Parks verant-
wortlichen Minister für Landwirtschaft und Naturschutz
zusammen mit ihrem Kollegen für Kultur, zuständig
auch für die Denkmalpflege, verantwortlich sind. Nach
 
Annotationen