Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Albini, Franz Josef von; Metternich, Matthias [Adr.]
Etwas über die mainzische Konstitution in einem Sendschreiben des Doktor Gottlob Teutsch an den Verfasser des mainzischen Bürgerfreundes — Leipzig, 1792 [VD18 14255561]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.25915#0015
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Adels, welche neben einer guten Polizei bestehen
können, nicht weniger, wie jedes andere Eigen-
thum zu refpektiren. Der Adel war oft nur eine
kärgliche Belohnung wesentlicher Verdienste um
den Staat, die sonst mit Geld und Gut hätten be-
zahlt werden müssen: So wie nun Geld und Gü-
ter als unstreitiges Eigenthum auf die Erben ge-
kommen seyn würden, eben so kann auch diesen Er-
ben der Adel als ein äiterliches Erbe nicht entrissen
werden. In Mainz kann ohnehin keine Frage da-
von seyn, indem die Adelicheu für ihre Personen
und Güter gar nicht nach Mainz gehören, sondern
bloss Forensen sind. Schon eine gesunde Staats-
politik erfodert, daß man vermögenden Fremden,
die bloö ihr Geld an einem Orte willkürlich ver-
zehren, alle persönliche Freiheiten, die neben einer
guten Polizei bestehen können, gestatte.
Die Geistlichkeit in Mainz endlich scheint Ih-
nen, mein lieber Herr Doktor, zu reich zu seyn.
Dielte, pontistces, in isneio guiü iscit sururn 3) ?
Haben sie aber wohl den wichtigen Umstand be-
dacht, daß auch die mainzischen Stifter einen
großen Theil ihrer Einkünfte aus dem Auslande
beziehen, und in die Stadt bringen?
Wie
3). pcriius.
 
Annotationen