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Allgemeine theologische Bibliothek — 6.1776

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https://doi.org/10.11588/diglit.22491#0166
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i; 8 C. G> Antons Anmerkungen
und doch an den Vortheilcn der bürgerlichen Ge-
sellschaft Therl nehmen.
Auch hier verändert Hv. A. die Streitfrage,
und sagt, wann auch diese Nachkommen sich vor-
nehmen, sich wieder den König zu empören, so
würden sie nicht als unschuldig zum ewigen Gcfang-
niß oder einer Hartern Strafe verdammt. Es ist
ja davon die Rede, ob die Menschen wegen des Un-
gehorsams ihrer ersten Eltern schon ewiger Ver-
dammnuß würdig scyen, ohne daß man dabey auf
ihre eigene sündltche Vorsätze und Handlungen ste-
het; ob z. E. ein Kind das weder Böses noch Gu-
tes kennt, darum ewige Strafe verdiene, weites
vom Adam abstammt, es mag hernach die Abstam-
mung von: Adam von dieser Strafwürdigkeit die
nächste oder die entferntere Ursache scyn.
Wieder den Einwurf, daß doch so viele Men-
schen ohne ihr Verschulden nichts von der göttli-
chen Anstalt zur Wiederherstellung unscrs Theils
wissen, behilft sich S. 14. der Verfasser mit der
bekannten Ausflucht, Gott habe vorher gewußt,
daß alle und jede unter diesen Menschen die Lehre
Christi nicht angenommen hatten, wann sie ihnen
auch angcbottcn worden wäre. Das heißt recht,
andern nach beten, auch wo sic noch so schlecht ant-
worten! Unter so viel Millionen, die vor dem Co-
lum-
 
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