Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Allgemeine theologische Bibliothek — 6.1776

DOI Heft:
[Abschnitt]
DOI Artikel:
[XXI-XXX]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22491#0300
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
2§2 Müüers Vcrnunftmäßigkcit
8) Der allervollkommenste kann das All der
Bewcgungögründe seiner vollständigen Verehrung,
und der Vollständigen Beförderung der Glückselig-
keit seiner vernünftigen Geschöpfe nicht schwachen,
und unvollständig werden lassen.
9) Der Allervollkommcnste muß eine vollstän-
dige Erstattung, ( reüituüoucm, keu
nem eompletum) einer jeden Einsicht, Neigung^,
Kraft und Handlung sodcrn, die, in der vollstän-
digen Beförderung seiner Verehrung und des Glücks
seiner vernünftigen Geschöpfe unterlassen ober un-
recht angcwendet worden.
10) Geschöpfe, die zu einem vollständigen Ge-
brauch aller ihrer Einsichten, Neigungen, Kräfte,
Handlungen, und Bewungögründc (an allen Or-
ten, zu allen Zerren, m allen Dingen, ) zur voll-
ständigen Beförderung der Ehre des Allervollkom-
mcnstcn, und der Glückseligkeit aller vernünftigen
Geschöpfe verbunden sind, können das hiernmen
versäumte zu keiner Zeit ( weder für sich, noch für
andere ) nachholcn. ,
11) Wenn eine vollständige Erstattung eurer
jeden Einsicht, Neigung, Kraft, Handlung und
Bewegungögrundes, die in der vollständigen Ver-
ehrung aller höchster; Vollkommenheiten, und in
der vollständigen Beförderung der Glückseligkeit
aller
 
Annotationen