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Allgemeine theologische Bibliothek — 7.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22492#0148
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iz6 Die gute Sachs
jene Kayser und Fürsten angelegt haben, zur Recht-
fertigung jener Heydenbekehrungen anführr. (Man
sehe unter mehreren ähnlichen Stellen nurS. 19z.
und Z9Z f»)— und diejenigen, welche diese ganze
Sache, ohne vorgefaßte Meynuug, fteymüthig um
tersuchen und bcurlheilen, eines Mangels der ge-
bührenden Ehrfurcht für gekrönte Häupter, und der
pflichtmäßigcn Dankbarkeit für solche wohlthätige
Stiftungen beschuldiget. Es Heist zwar sonst:
Ze morwis nü uiü wir haben aber noch nie
gehört, daß der Geschichtschreiber und Geschichte
forscher nach diesem Grundsatz handeln müsse; kön-
nen also auch nicht einsehen, wie die schuldige Ehr-
furcht uns verbiete, ein uuparrheyischeöUrtheil über
das Betragen jener Fürsten zu fällen; — und be-
fürchten gar sehr, daß, was der Vers. hierDanL-
darkeir nennt, andre vielleicht mit mehrerm Recht,
für Eigennutz halten möchten. — Daß die Für-
sten berechtigt gewesen, sich den feindlichen Angrift
fen jsner wilden heydnischen Völker zu widersetzen, sie
zu demürhigen, und ihnen solche Fricdensbedingum
gen vorzuschreiben, wodurch das Wohl des Staats
und die Sicherheit ihrer Unterthauen befördert
ward das wird von bcyden Theilen überhaupt
zugestanden. Nur muß erst ausgemacht werden,
yh denn auch aus der Geschichte zu erweisen, daß
jene
 
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