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Allgemeine theologische Bibliothek — 8.1777

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https://doi.org/10.11588/diglit.22493#0111
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vaviäis aliorumHue?oetarum kebr. 107
ses gleich seine Gesetze darauf nicht gründe, und
derselben nirgends deutlich erwähne, dieselbe gleich-
wohl ihm und seinen Zeitgenossen keinesweges ganz
unbekannt gewesen sey. Es sey auch (S. 54z)
fast kein Volk so roh, daß es nicht einige Hofnung
eines künftigen Zustandes nach dem Tode haben
sollte, ja es könne keine geoffenbarte Religion ohne
diese Lehre statt finden. Er gesteht aber auch, daß
er, auch selbst in den Psalmen, keinesweges so häu-
fige und so deutliche Zeugniffe für diese Lehre fin-
den könne, als andre darin zu finden glauben.
Doch können jene Beschreibungen, wo das Reich
der Todten als ein Land des Stillschweigens, der
Vergessenheit u. s.w. geschildert wird, keinesweges
dahin erklärt werden, als wenn den Verstorbenen
alles Bewußtseyn abgesprochen würde; man müfte
diese Stellen vielmehr zu den poetischen Bildern
rechnen; denn es seyen andre, wiewohl eben nicht
sehr häufige Anzeigen, aus welchen ihr Glaube
an ein künftiges Leben erhelle, welches jedoch dem
Anscheine nach immer nur auf die Frommen einge-
schränkt werde — Von künftigen Strafen finde
er nichts, vielmehr werde in dem 49ten Ps. chen
man dahin zu ziehen pflegt, der Zustand der Gott-
losen so beschrieben, als ob alle Hofnung einer Rük-
kehr ins Leben ihnen abgesprochen werde (das kön-
nen wir nun nicht einsehen, denn sie werden doch
eben
 
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