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Allgemeine theologische Bibliothek — 10.1778

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https://doi.org/10.11588/diglit.22495#0068
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64 Michaelis Einleitung
angemerkt haben. Zur Bestätigung eines Saheö,
den sie schon aus andern Gründen erwiesen hatten,
war es denn frcylich nicht nöthig, daß die griechi-
sche Uebersetzung den Grundtext ganz richtig und
aufs genaueste ausdrückte, — aber eben so wenig
war es in solchen Fällen auch nöthig, daß die Stelle
im alten Testament gerade eben das sage, wozu sie
im Neuen angeführt wird. Wenn es (ebendas.)
weiter heißt: "Allein die Sache ändert sich sehr,
wenn die eigentliche Kraft zu beweisen in der von
dem masorechischen Text abgebenden Leftart liegt,"
so geben wir dies gern zu, wenn die Stelle wirk-
lich zum Beweise dienen soll. Dies aber muß
aus andern Gründen als dem /rar und
ähnlichen Formeln erwiesen werden. Die Stelle
Apost.Gesch. XV, 17 ist hier gut gewählt; gegen
die andre aber RIX, 22, die von Paulus
Rom. Xl, 26 angeführt wird, ließe sich noch
wohl manches einwenden, und dürften wohl meh-
rere mit Hrn. D. Ernestl aus guten Gründen
leugnen, daß hier von einer allgemeinen Juden-
Bekehrung die Rede sey.
§. Z4 werden ein paar Vermuthungen, "die
Anführungendes alten Testaments nach den RXX
betreffend," angeführt. Die eine von Hrn. Prof.
Schulz in Gießen, ob nicht, wo die Vers, des
N.T. ohne allen scheinbarem Grund so ganz von
den
 
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