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Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Editor]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 21.1896

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Heft 1
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Preger, Theodor: Inschrift mit Erwähnung der Statoi
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https://doi.org/10.11588/diglit.38774#0106
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96 TH. PREGER, INSCHRIFT MIT ERWAEHNUNG DER ΣΤΑΤΟΙ
den Zeile konnte ich nur am Anfang die unteren Enden ver-
schiedener senkrechter Striche unterscheiden. Der Buchstabe
vor ΤΩΞ kann wegen des Raumes kein T gewesen sein, wie
Tsundas glaubt. Auch die Lesung Δαιοδάμαντα ist sicher. Der
Name ist die bisher, wie es scheint, unbelegte männliche Form
zu Δηιδοψεια. Auch der Name Τάσχ,ος fehlt in den Wörterbü-
chern ; er findet sich noch auf einer andern spartanischen
Inschrift des 4. oder 3. Jahrhunderts1. Die Lücke in der er-
sten Zeile hat Tsundas nicht ausgefüllt, meine Ergänzung
στατώς stimmt zu den erhaltenen Buchstabenresten und darf
wol als gesichert gelten. Leider ist der Rest der Inschrift so
kümmerlich, dass wir über den Wirkungskreis der στατοί kei-
nen Aufschluss erhalten. Wir bleiben also auf die Literari-
sche Zusammenstellung mit den αγαθοεργοί angewiesen, die
nach Herodot und Didymos in Bekkers Anecclota S. 333,30
eine Art Polizeiamt bekleideten. S. im übrigen Wilamowitz,
Aristoteles und Athen 1 S. 225 Anm. 78.
Zu vergleichen ist mit unserem Denkmal etwa die ebenfalls
in Amyklai gefundene Stele mit Weihrelief und Inschrift, die
Löschcke in den Athen. Mittheilungen 111 S. 164 ff. heraus-
gegeben hat. Doch ist unsere Stele älter und gehört dem Schrift-
charakter nach ins 4. oder 3. Jahrhundert vor Chr.
THEODOR PREGER.
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1 Grosser jetzt gebrochener Block aus grauem Marmor; grössere Hälfte
vor dem Museum, das kleinere Bruchstück im Museum unter Nr. 509. Höhe
0,90, Breite 0,77, Dicke 0,33m. Buchstabenhöhe 0,04.
ΕΥΡΥΑΔΗ? TASKOS
ΟΛΥΜΠΙΟΙΌΚΑ2 EMPOfjEMÖ!
ΕΜΓΟΛΕΜΩΙ
[Herr Ad. Wilhelm hat die Güte, mir mitzuteilen, dass diese Inschrift be-
reits von ihm Arch.-epigr. Mittheilungen XV S. 121,M edirt wurde, und
dass sich der Name Τάσκος noch bei zwei Kretern findet: ’ΑΟηνα V S. 365,69
Und B. C. ff. XIII S. 75].
 
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