Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Deutsches Archäologisches Institut / Abteilung Athen [Hrsg.]
Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Athenische Abteilung — 23.1898

DOI Heft:
Heft 4
DOI Artikel:
Wilhelm, Adolf: Altattische Schriftdenkmäler
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.39188#0500

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
488

A. WILHELM

ren Platte, auf denen vielleicht die Worte έ'δοχσεν τδι δε'ρ]ι έπΐ
d>L- - άρχοντ]ο; und Ιπί - -] ος άρχ[οντοςerkannt werden dürfen,und
ergänzt unter Berücksichtigung der Stellenzahl den Namen
des Philokrates,den unsere Überlieferung als Archon des Jah-
res 485/4 vor Chr. nennt. L. Ziehens Ein wände (Leges
Grciecorum sacrae S. 4) vermögen diesen Ansatz nicht zu
erschüttern. Die Berufung auf die Schrift, in Löllings Sinne,
überschätzt wiederum die Bedeutung des E mit der etwas
verlängerten Senkrechten gegenüber der einfacheren Form
des Altars. Dass die Unterschrift ταυτ’ εδοχσεν τδι δέρι έπί
Φ'.λοκοάτος άρχοντας τά εν τοΐν λίΟοιν τούτοιν erst bei erneuter Auf-
zeichnung des viel älteren Gesetzes auf den beiden uns vor-
liegenden Steinen zugesetzt, der Name des Philokrates also
für die Zeit dieser Aufzeichnung selbst nicht beweisend sei,
vermag ich nicht als sicher zuzugeben 1. Allerdings können die
Worte τά έν τοΐν λίθοιν τούτοιν dem eigentlichen Psephisma
nicht angehört haben, aber die Vermutung liegt nahe, dass
ihre Aufnahme in eine Unterschrift, wie sie sich auch sonst
nachweisen lässt2, in besonderen Umständen der Aufzeichnung
und Aufstellung begründet war.Solche erlaubt die ungewöhn-
liche Ansehnlichkeit und Sorgfalt der Veröffentlichung vor-
auszusetzen ; bekanntlich sind 'die beiden Steine’ Metopen-
platten des sogenannten alten Tempels. Dass bei der Unvoll-
ständigkeit unserer Archontenliste für jene Zeit die Beziehung
auf einen uns zufällig bekannten Archon des Jahres 485/4
vor Chr., dessen Name mit Phi beginnt und in die Lücke passt,
unsicher bleiben muss, leuchtet ein: um so wichtiger wird es
sein diese Beziehung durch neue Gründe zu stützen.
Schon die geradezu wunderbar schöne Ausführung der In-
schrift, die leider auch die Abbildung Taf. 9, 2 noch nicht
ausreichend zur Anschauung bringt, dürfte zu Gunsten jünge-

1 Welche Erwägungen Br. Keil zu dem oben S. 477 mitgeteilten Urteil
(Hermes 1894 S. 267) bestimmt haben, ist nicht ersichtlich.
2 Ganz so schliessen Psephismen der Chersonesiten Ταυτ’ εδοςε βουλαι καί
δάμωι μηνάς Διονυσίου κτλ. βασιλεύοντος κτλ. Latyschew Ι.Ρ.Ε. 185 (Dittenber·
ger, Sylloge 2 326). 186 ff.
 
Annotationen