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dem Hause Laurenburg wegen Burg und Hofgut Nassau enthält, berichtet, dass
die „predecessores ruoberti et arnoldi de Lurenburch" auf dem der Wormser
Domkirehe gehörigen Gebiete die Burg, aller Einsprache derselben ungeachtet,
erbaut haben. Die andere, der Drohbrief des Papstes Anastasius vom Jahr 11541),
meldet, dass der Vater der genannten beiden Grafen, einer der „predecessores",
deswegen in den Bann gethan worden und darin jählings verstorben sei. Nun
wissen wir aus der Lebensgeschichte des Grafen Ludwig von Arnstein2), dass
„Rupertus et Arnoldus“ Söhne des mit der vierten von den sieben Arnsteiner
gräflichen Schwestern vermählten ungenannten Nassauers waren. Anderseits
hat sich uns aus dem oben gemeldeten Wissen der Schönauer des angehenden
16. Jahrhunderts ergeben, dass Graf Ruprecht ein Neffe des Grafen Tuto und
dieser ein Bruder Trutwin's war. Trutwin ist also ohne Zweifel Vater Ruprechts
und Arnolds, wie ihrer Schwester Demudis; ob mit Tuto auch der „predecessor"
beider, werden wir weiter unten sehen. Zu dem gleichen Ergebnis ist nun
zwar auch Vogel3) mit seinem Nachfolger Schliephake4) auf dem Wege blosser
Vermutung gekommen. Nichtsdestoweniger aber hat der von uns soeben er-
schlossene Trutwin samt seinem Bruder nichts zu schaffen mit Vogels „Drut-
win IV." und „Dudo IV.", denn der von ihm für beide aufgerufene Eintrag
des „Liber Tradit. Blidenstat." vom Jahr 10765) kann unsere gräflichen Brüder
unmöglich meinen. Es ergiebt sich das aus einem Vergleich mit dem Lebens-
alter der uns bekannten Arnsteinischen Zeitgenossen beider.
Da ist vor allem Trutwin's Schwager, Graf Ludwig II. von Arnstein. Von
ihm berichtet die lateinische Lebensbeschreibung seines Sohnes, dass er bei
dessen Eintritt in die Jünglingsjahre gestorben sei; wobei bemerkt wird, dass
er „ex hoc mundi naufragio brevis hospes evasit", also eines frühen Todes
verstarb. Die deutsche Übersetzung dagegen behauptet in ihrer einzigen be-
deutenderen sachlichen Abweichung von der lateinischen Vorlage, dass der Sohn
beim Tode des Vaters drei Jahre alt gewesen sei.6) Da letztere Nachricht
wegen ihrer Bestimmtheit auf genauerem Wissen des Übersetzers zu beruhen
scheint, und überdies zu dem frühen Tode Ludwigs II. besser stimmt, so haben
wir Ursache sie gelten zu lassen. Weil nun „nach einer Bemerkung aus dem
Arnsteiner Kloster Ludwig III. im Jahre 1109 geboren sein soll" 7), so darf
man das Ableben seines Vaters ins Jahr 1112 setzen. Der Todestag ist sicher
der 28. Mai.8) Sein Geburtsjahr wird demnach 30—40 Jahre zuvor, also frühestens
zwischen 1072 und 1082 anzusetzen sein, zumal wir seinen Unterschriften unter
wird die Abweichung unserer Urkunde von den gleichzeitigen der Wormser Kirche genügend
gewürdigt, so dass wir sie hier äusser Betracht lassen dürfen. Für 1159 s. Schlieph. 1, 190.
') Hennes, Geschichte der Grafen von Nassau. Köln 1843; 1, 223. Vogel, Beschr.
300. — 2) Widmann, Ann. 18, 247. Kremer 2, 363. — 3) Beschr. 296. — 4) 1, 155—161.
— 5) Beschr. 292, Anm. 6. Sauer 1, 55. Schon Schliephake 1, 159 Anm. hätte dies er-
kennen können, wenn er seinem Argwohn gegen Vogels Annahme weiteren Raum gegeben
hätte. — e) Widmann, Die Lebensbeschr. des Grafen Ludw. III. von Arnstein. Annal. 18,
248 und desselben „Nass. Chronisten des Mittelalters." Wiesb. 1882, 19. Vergl. Schliep-
hake 1, 158 f. Vogel, Beschr. 201. — 7) Schliephake 1, 159. — 8) Becker, Das Necro-
logium der vormaligen Praemonstratenser-Abtei Arnstein a. d. Lahn. Wiesbaden 1881. Annal.
17, 116.
dem Hause Laurenburg wegen Burg und Hofgut Nassau enthält, berichtet, dass
die „predecessores ruoberti et arnoldi de Lurenburch" auf dem der Wormser
Domkirehe gehörigen Gebiete die Burg, aller Einsprache derselben ungeachtet,
erbaut haben. Die andere, der Drohbrief des Papstes Anastasius vom Jahr 11541),
meldet, dass der Vater der genannten beiden Grafen, einer der „predecessores",
deswegen in den Bann gethan worden und darin jählings verstorben sei. Nun
wissen wir aus der Lebensgeschichte des Grafen Ludwig von Arnstein2), dass
„Rupertus et Arnoldus“ Söhne des mit der vierten von den sieben Arnsteiner
gräflichen Schwestern vermählten ungenannten Nassauers waren. Anderseits
hat sich uns aus dem oben gemeldeten Wissen der Schönauer des angehenden
16. Jahrhunderts ergeben, dass Graf Ruprecht ein Neffe des Grafen Tuto und
dieser ein Bruder Trutwin's war. Trutwin ist also ohne Zweifel Vater Ruprechts
und Arnolds, wie ihrer Schwester Demudis; ob mit Tuto auch der „predecessor"
beider, werden wir weiter unten sehen. Zu dem gleichen Ergebnis ist nun
zwar auch Vogel3) mit seinem Nachfolger Schliephake4) auf dem Wege blosser
Vermutung gekommen. Nichtsdestoweniger aber hat der von uns soeben er-
schlossene Trutwin samt seinem Bruder nichts zu schaffen mit Vogels „Drut-
win IV." und „Dudo IV.", denn der von ihm für beide aufgerufene Eintrag
des „Liber Tradit. Blidenstat." vom Jahr 10765) kann unsere gräflichen Brüder
unmöglich meinen. Es ergiebt sich das aus einem Vergleich mit dem Lebens-
alter der uns bekannten Arnsteinischen Zeitgenossen beider.
Da ist vor allem Trutwin's Schwager, Graf Ludwig II. von Arnstein. Von
ihm berichtet die lateinische Lebensbeschreibung seines Sohnes, dass er bei
dessen Eintritt in die Jünglingsjahre gestorben sei; wobei bemerkt wird, dass
er „ex hoc mundi naufragio brevis hospes evasit", also eines frühen Todes
verstarb. Die deutsche Übersetzung dagegen behauptet in ihrer einzigen be-
deutenderen sachlichen Abweichung von der lateinischen Vorlage, dass der Sohn
beim Tode des Vaters drei Jahre alt gewesen sei.6) Da letztere Nachricht
wegen ihrer Bestimmtheit auf genauerem Wissen des Übersetzers zu beruhen
scheint, und überdies zu dem frühen Tode Ludwigs II. besser stimmt, so haben
wir Ursache sie gelten zu lassen. Weil nun „nach einer Bemerkung aus dem
Arnsteiner Kloster Ludwig III. im Jahre 1109 geboren sein soll" 7), so darf
man das Ableben seines Vaters ins Jahr 1112 setzen. Der Todestag ist sicher
der 28. Mai.8) Sein Geburtsjahr wird demnach 30—40 Jahre zuvor, also frühestens
zwischen 1072 und 1082 anzusetzen sein, zumal wir seinen Unterschriften unter
wird die Abweichung unserer Urkunde von den gleichzeitigen der Wormser Kirche genügend
gewürdigt, so dass wir sie hier äusser Betracht lassen dürfen. Für 1159 s. Schlieph. 1, 190.
') Hennes, Geschichte der Grafen von Nassau. Köln 1843; 1, 223. Vogel, Beschr.
300. — 2) Widmann, Ann. 18, 247. Kremer 2, 363. — 3) Beschr. 296. — 4) 1, 155—161.
— 5) Beschr. 292, Anm. 6. Sauer 1, 55. Schon Schliephake 1, 159 Anm. hätte dies er-
kennen können, wenn er seinem Argwohn gegen Vogels Annahme weiteren Raum gegeben
hätte. — e) Widmann, Die Lebensbeschr. des Grafen Ludw. III. von Arnstein. Annal. 18,
248 und desselben „Nass. Chronisten des Mittelalters." Wiesb. 1882, 19. Vergl. Schliep-
hake 1, 158 f. Vogel, Beschr. 201. — 7) Schliephake 1, 159. — 8) Becker, Das Necro-
logium der vormaligen Praemonstratenser-Abtei Arnstein a. d. Lahn. Wiesbaden 1881. Annal.
17, 116.