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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 38.1908(1909)

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Korf, August: Beiträge zur Kirchen- und Schulgeschichte des Dorfes Falkenstein i. T.
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https://doi.org/10.11588/diglit.70483#0032
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A. Korf

Während der Kurfürst die Falkensteiner Pfarrverhältnisse noch weiter
untersuchen liess, um „alss dan befundenen dingen nach mit mehrem grundt
darin verfahren zu können“, liessen die von Cronberg keine Zeit verstreichen
und nahmen, ohne die mainzische Antwort abzuwarten, von der Kirche Besitz.
Am 5. Juli (26. Juni alten Kalenders) liessen sie von dem Pfarrer zu König-
stein die Schlüssel zur Falkensteiner Kirche abfordern, deren Herausgabe er
jedoch verweigerte, mit der Begründung, dass er solches ohne Befehl des Dom-
kustoren nicht könne. Die Cronberger liessen sich hierdurch von ihrem Vor-
haben jedoch nicht abhalten. Unter dem Schutze eines hessischen Soldaten-
Commandos liessen sie durch einen von Cronberg mitgebrachten Schlosser das
Kirchentürschloss abreissen und verschafften sich auf diese Weise den Eingang
zu der Kirche. Der Kaplan Minor wurde nunmehr in Gegenwart der Ein-
wohner Falkensteins und verschiedener evangelischer Geistlicher in sein Amt
eingeführt und hielt alsdann seine Antrittspredigt.62) Es war aber auch zu-
gleich seine letzte Predigt. Der Oberamtmann hatte über den Vorfall sofort
an die Regierung berichtet und um Verhaltungsmassregeln gebeten. Diese

Kindt allhie catholisch tauffen lasen, bestraften wollen :) vmb die restitution vnnd wieder ein-
räumung des Kirchleins zue mehrged. Falckenstein ex eo capite Vnderthänigst angehalten haben;
Ob mihr nun wohl, weill die Verwalttung in besagtem 1624. Jahr obangeregter maasen,
annoch bey Cronbergh bestanden, nitt geziemen will, deswegen einig Ziel oder maas zugeben,
So habe Jedoch allein dieses E. Gestr. vnterdienstlich zue erinnern, nitt vorbey geköndt, dass,
wofern nicht diese wenige Falckensteinische Intraden, die fast vor hiesigen Pforthen gefallen,
entzogen werden sollten hisige Pfarr bey deren Jetziger Zeit zumahl schlechten Competentz
lenger zue bedienen, noch mich darbey nur nach bloser ohnentberlicher notturft ausszubringen,
nit getraue; E. Gestr. hiemit vnterdienstlich ersuchend, Sie geruhen bey Ihrer churf. Gn.
vnsserem gsten. Herrn, nach dero Wohlvermögenheit, die sach dahin vermitteln, dass weill
ohne das der Jetzige Lutterische Caplan zue Cronbergh nebenst der Caplanei vnnd Schnei,
auch diese Pfarr, seinem aigenen andeuten nach schwerlich wird bedienen können, es were
dann, Welches aber I. C. Gn. meines erachtenss vast nachtheilig were, dass die Pfarrkinder
nacher Cronbergh gezogen werden woltten, es entweder allerdings in Jetzigem standt gelasen,
oder aber da In, wider alle Zuversicht, einige enderung, dissfalss vorgehen sollte, zum wenig-
sten die Jenige Intraden, so vff Königsteinischer Bottmässigkeit, allernegst am hiesigen Flecken,
gefallen, zue desto besserem meinem Vnnd meiner künftigen successorn hiesiger pfarr zu-
gewendet bleiben mögen. Inn mehrer reifflicher consideration, dergleichen in I. C. Kellerey
Epstein gleichfalss beschiht, In deine I. F. G. von Hessen Darnibstatt die gefall auss dero
landt, welche sonst allwege zue der Pfar Brembthal, die der Lutterische Predicant von Epstein
hiebevor versehen, gehörth, aber Weil vndt seyther die Herschafft Königstein reformirt, vnnd
dem Catholischen Priester zue Fischbach auch die Brembthaler zu bedienen gst. anbefohlen
worden, es ebenmässig alsso halten, Vnnd dem Fischbacher nichts mehr folgen lasen; Sondern
dem Epsteiner Prädicanten die gefäll, einen weg alss den anderen einraumen vnnd zuwenden;
dannenhero es auch, meines dafürhaltens, an diesem orth, nit weniger vleissig zue obseruiren
vnd zuezulasen; Solches wie es zue Conservation der allein Seligmachenden Catholischen Reli-
gion dienet; Alsso wirdt der Allmächtige Gott E. Gestr. es zeitlich vnd ewig vergelten vnnd
dieselbe thue Ich damit Göttlicher bewahrung trewlich befehlen. Königstein, den 25. Juny 1649.
Ew. Gestr. vnd V. vnderdienstlicher
Jacobus Krafft parochus in Königstein
Et Falckestein pro tempore indign.
62) Bericht des Oberamtmanns v. Rosenbach vom 5. 7. 1649. Kgl. Kreisarchiv Würz-
burg, Lade 399.
 
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