Beiträge zur Kirchen- und Schulgeschichte des Dorfes Falkenstein i. T.
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moderamine allermassen einem friedliebenden Diener Göttlichen Worts wohlanstendig
dem Volk vorzutragen. Gerede vnd verspreche auch hochgedachte Ihre g. vnndt dero
Hern Stambsgenossen vor meine alleinige Patrones vndt gn. Herrn zu erkennen sie
gepürlich zu respectiren, von keinem andern zu dependiren auch von ihnen allein
mich beurlauben zulassen, Vndt desswegen ihnen alle schuldige Danckbarkeit vor
diese mir erzeigte gnadt Zeit wehrender meiner dienste zuerweisen. Solche gethane
Versprechung nun hab vff erforderung wie obgemelt ich also mit diesem vbergebenen
Christlichen reuers attestirt vnnd bezeuget, denselben auch mit aigener Handt
geschrieben, Vnderschrieben vndt mit gewöhnlichen pittschafft vndersiegelt, so geschehen
vff Königstein den 22t. July Ao. 1632.
Johann Balthasar Plaustrasius, Pfr. zu Nörings vnd Capellan zu Cronbergk.
Abschrift im Kgl. Kreisarchiv zu Würzburg, Lade 399, St. 45.
4. Das Fürstl. Nass. Saarbrücken-Usingische Consistorium zu Wiesbaden ernennt
den Kandidaten theol. Ludwig Ernst Mathias Dieffenbach von Oberrod zum
Pfarrer und Lehrer von Falkenstein.
Wiesbaden, 28. Januar 1775.
Wir ohnverhalten Euch hierdurch, was massen Serenissimi Regentis Hoch-
Fürstliche Durchlaucht gnädigst beschlossen haben, in dem durch Absterben des
letzteren Vasalli von Bettendorff dem Hochfürstl. Gesamt Hauss Nassau-Saarbrücken
heimgefallenen Ort Nörings oder Neufalckenstein den in anno decretio daselbst in
Hebung gewesenen evangelisch-Lutherischen Gottes-Dienst neben dem Catholischen
wiederum einführen zu lassen und das evangelisch-Lutherische Pfarr- und Schul-Amt
miteinander zu verbinden.
Wie nun Höchstgedacht Ihro Hochfürstl. Durchl. hier auf Euch gnädigst
Rücksicht genommen und Euch sothanes zweifache Amt zu conferiren in Gnaden
geruhet haben; Als vociren und berufen Wir Euch hierdurch im Nahmen Gottes zu
einem evangelisch-lutherischen Pf.irrer und Schuldiener zu Neufalkenstein also und
dergestalt, dass ihr nicht nur die Euch anvertraute Schul-Jugend im Buchstabiren,
Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen, auch in dem Christenthum treulich unter-
richten, sondern auch der dortig-Evangeli-chen Gemeinde das heilige Wort Gottes
nach Anleitung göttlicher Schrifft, der ohnveränderten Augspurgischen Confession und
denen übrigen Libris symbolicis gemäss lauter und rein verkündigen, die heilige
Sacramenta nach deren Einsetzung administriren, und überhaupt alles dasjenige, was
einem rechtschaffenen Geistlichen und Schuldiener eignet und gebühret, verrichten,
und Euch selbsten eines exemplarischen Lebenswandels befleissigen und allenthalben
so verhalten sollet, wie Ihr es vor Gott und eurer vorgesetzten Obrigkeit zu ver-
antworten getrauet; Wir wünschen Euch hierzu Gottes gnädigen Beystand und mild-
reichen Seegen, und fügen dabenebst die Versicherung an, dass Euch
1) als Pfarrern und Schuldienern in fixo jedoch vorerst bis auf anderweite
Einrichtung
An Geldt Einhundertzehen Gulden,
An Korn, Acht Malter
An Brenn Holtz, Vier Klafter aus denen herrschaftlichen Waldungen,
welche die dortige Unterthanen auf der Fröhnd beyzufahren haben, nebst
dem Beholtzigungs Recht in den Cronburger Marek Waldungen, jedoch
dergestalten, dass ihr Vor die Beyfuhr selbst zu sorgen habt, nebst dem
Genuss von zwey Morgen Acker und zwey Morgen Wiesen, sodann freyer
Wohnung.
2) An Accidenzien, welche ihr von den Evangelisch-Lutherischen Einwohnern
und auch von solchen Familien, wo der Ehemann und Vatter der Evan-
gelischen Religion zugethan ist, alleine zu beziehen habt und zwar als Pfarrer
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moderamine allermassen einem friedliebenden Diener Göttlichen Worts wohlanstendig
dem Volk vorzutragen. Gerede vnd verspreche auch hochgedachte Ihre g. vnndt dero
Hern Stambsgenossen vor meine alleinige Patrones vndt gn. Herrn zu erkennen sie
gepürlich zu respectiren, von keinem andern zu dependiren auch von ihnen allein
mich beurlauben zulassen, Vndt desswegen ihnen alle schuldige Danckbarkeit vor
diese mir erzeigte gnadt Zeit wehrender meiner dienste zuerweisen. Solche gethane
Versprechung nun hab vff erforderung wie obgemelt ich also mit diesem vbergebenen
Christlichen reuers attestirt vnnd bezeuget, denselben auch mit aigener Handt
geschrieben, Vnderschrieben vndt mit gewöhnlichen pittschafft vndersiegelt, so geschehen
vff Königstein den 22t. July Ao. 1632.
Johann Balthasar Plaustrasius, Pfr. zu Nörings vnd Capellan zu Cronbergk.
Abschrift im Kgl. Kreisarchiv zu Würzburg, Lade 399, St. 45.
4. Das Fürstl. Nass. Saarbrücken-Usingische Consistorium zu Wiesbaden ernennt
den Kandidaten theol. Ludwig Ernst Mathias Dieffenbach von Oberrod zum
Pfarrer und Lehrer von Falkenstein.
Wiesbaden, 28. Januar 1775.
Wir ohnverhalten Euch hierdurch, was massen Serenissimi Regentis Hoch-
Fürstliche Durchlaucht gnädigst beschlossen haben, in dem durch Absterben des
letzteren Vasalli von Bettendorff dem Hochfürstl. Gesamt Hauss Nassau-Saarbrücken
heimgefallenen Ort Nörings oder Neufalckenstein den in anno decretio daselbst in
Hebung gewesenen evangelisch-Lutherischen Gottes-Dienst neben dem Catholischen
wiederum einführen zu lassen und das evangelisch-Lutherische Pfarr- und Schul-Amt
miteinander zu verbinden.
Wie nun Höchstgedacht Ihro Hochfürstl. Durchl. hier auf Euch gnädigst
Rücksicht genommen und Euch sothanes zweifache Amt zu conferiren in Gnaden
geruhet haben; Als vociren und berufen Wir Euch hierdurch im Nahmen Gottes zu
einem evangelisch-lutherischen Pf.irrer und Schuldiener zu Neufalkenstein also und
dergestalt, dass ihr nicht nur die Euch anvertraute Schul-Jugend im Buchstabiren,
Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen, auch in dem Christenthum treulich unter-
richten, sondern auch der dortig-Evangeli-chen Gemeinde das heilige Wort Gottes
nach Anleitung göttlicher Schrifft, der ohnveränderten Augspurgischen Confession und
denen übrigen Libris symbolicis gemäss lauter und rein verkündigen, die heilige
Sacramenta nach deren Einsetzung administriren, und überhaupt alles dasjenige, was
einem rechtschaffenen Geistlichen und Schuldiener eignet und gebühret, verrichten,
und Euch selbsten eines exemplarischen Lebenswandels befleissigen und allenthalben
so verhalten sollet, wie Ihr es vor Gott und eurer vorgesetzten Obrigkeit zu ver-
antworten getrauet; Wir wünschen Euch hierzu Gottes gnädigen Beystand und mild-
reichen Seegen, und fügen dabenebst die Versicherung an, dass Euch
1) als Pfarrern und Schuldienern in fixo jedoch vorerst bis auf anderweite
Einrichtung
An Geldt Einhundertzehen Gulden,
An Korn, Acht Malter
An Brenn Holtz, Vier Klafter aus denen herrschaftlichen Waldungen,
welche die dortige Unterthanen auf der Fröhnd beyzufahren haben, nebst
dem Beholtzigungs Recht in den Cronburger Marek Waldungen, jedoch
dergestalten, dass ihr Vor die Beyfuhr selbst zu sorgen habt, nebst dem
Genuss von zwey Morgen Acker und zwey Morgen Wiesen, sodann freyer
Wohnung.
2) An Accidenzien, welche ihr von den Evangelisch-Lutherischen Einwohnern
und auch von solchen Familien, wo der Ehemann und Vatter der Evan-
gelischen Religion zugethan ist, alleine zu beziehen habt und zwar als Pfarrer