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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 38.1908(1909)

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Schultze, Johannes: Die Walpoden von der Neuerburg und Herren von Reichenstein: nach dem Nachlass des Amtsgerichtsrats Düssell herausgegeben
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https://doi.org/10.11588/diglit.70483#0167
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Die Walpoden von der Neuerburg und Herren von Reichenstein.

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sei in grosser Geldnot gewesen und habe nicht gewusst, woher Geld schaffen.* * * 360)
Da habe er Franken von Cronenberg den Alten nach Cöln kommen lassen und
ihm die genannten Gebiete zum Pfand angeboten. Der aber habe abgelehnt
und ihm geraten, den Grafen von Sayn zu bitten, dass er Geld auf sein Land
„zom haene in der Drieyche bye Franckfort gelegen“ aufnähme, und diesem
dann dafür Reimbach und 72 Neuenahr zu verschreiben. Darauf habe der
Erzbischof den Grafen Dietrich von Sayn zu sich nach Cöln kommen lassen
und ihn so inständig gebeten, bis er eingewilligt habe. Bei diesen Dingen zu
Cöln und dann zu Frankfurt sei er, Wilhelm, dabei gewesen und habe geholfen,
es zustande zu bringen, die Grafschaft Neuenahr und Reimbach gegen das Land
in der Drieyche zum Nutzen des Erzstifts zu verpfänden. Er sei auch zugegen
gewesen, als das Geld dem Domprobst zu Mainz361) und dem Capitel zu Cöln
in des Siegelers Haus zu Bonn geliefert wurde. Dann sei er auch mit andern
Freunden des Erzbischofs von Cöln nach Reimbach geritten und habe dies und
die Grafschaft Neuenahr seinem Neffen von Sayn (Graf Dietrich) übergeben.
Auch sei ihm kundig, dass sein Neffe, Graf Gerhard von Sayn, die Verpfändung
seines mütterlichen Erbes362) nicht gern zuliess, weshalb die Sache sehr ver-
zögert wurde, und Graf Dietrich von Sayn musste wieder nach Cöln kommen
und dem Grafen Gerhard einen Brief darüber geben, dass er die Pfandschaft
nur zur Auslösung der mütterlichen Erbschaft zom Haen verwenden wolle. 363)
Durch seine Krankheit wohl an sein Ende gemahnt, sorgte Wilhelm jetzt
für das Wittum seiner Gattin Katharina von Sayn, wozu er auch die von Trier
zu Lehen gehenden Hammersteinischen Güter zu Sinzig, Königsfeld und Remagen,
bestimmte. Der Erzbischof Johann von Trier erteilte dazu am 15. März 1470
seine Zustimmung.364) Vom 13. Juli darauf datiert dann die Festsetzung des
Wittums der Katharina.365) Sie erhielt danach: 1. die Güter zu Sinzig, Remagen
und Königsfeld. 2. Märkerschaft und Recht zu Brysge (Breisig). 3. Alle unser
gut zor Nuwerburg, nemelichen uff huyss, hoff, hoffstede uff der burgh und
dar buyssen, wyngarthen, zehenden, hoebe, zynsse, heirlicheyt und anders, so
wat wir heirlicheyt und rechts daselbs lyegen und fallende hain in dem lande
und gerychten van der Nuwerburgh.
Mehrere von Wilhelm ausgestellte Lehnbriefe bringen uns noch Nach-
richten über die Reichensteinischen Besitzungen. 1457 April 25 erhielten
Hermann, Eberhard und Peter von Nuwenstat den Hof Hagert zwischen Kurt-
86°) Erzbischof Dietrich (1414—1463) brauchte für seine Kriegszüge sehr viel Geld. Es
war dies wohl in der Fehde des Erzbischofs mit Soest und dem Herzog von Cleve. 1445 März 24
gelobte Graf Dietrich v. Sayn dem Erzbischof Kriegshilfe, wofür ihm dieser 1200 Gulden
Schuld erliess und weitere 800 versprach. Lacomblet IV, Nr. 267, S. 323.
361) Graf Heinrich von Nassau.
362) Seine Mutter war Anna v. Falkenstein, welche das genannte Gebiet erbte.
363) Orig. Perg., Siegel anhängend. Staatsarchiv Wiesbaden, Sayn.
861) Orig. Perg., Siegel anhängend. Neuwied, 53 — 1—3, Nr. 4. Im Fall einer zweiten
Verheiratung sollte der Gatte die Belehnung damit bei Trier nachsuchen.
365) Orig. Perg., Siegel ab. Neuwied, 53—1—3. Mitsiegler Graf Gerh. v. Sayn und
Wilhelm v. Runkel, Herr zu Isenburg.
 
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