L§4 Achter Abfthnitt.
Welt umgekehrt ist. Es ist rum Beysviel höchst sel-
ten , daß ein Vornehmer, wenn er gleich aufs äußer-
ste von einem gemeinen Menschen zum Zorn gereizt
wird, Hand an diesen legt. Ja selbst Minister, im
Taumel ihrer Gewalt, sehen sich sehr vor, eine
Sache zu thun, die durch bestimmte Gesetze verboten
ist, sollte der Gegenstand auch noch so unbedeutend,
und eine Klage im geringsten nicht wahrscheinlich seyn,
so ist es genug, daß eine Parlamenrsakte die Sache
so und nicht anders verordnet hat, nm dem besten
Willen des Ministers Einhalt zu thun. Ich habe
selbst bey meinem ersten Aufenthalt in England die
Erfahrung davon gehabt, und war damals geneigt,
diefe wohlgegründeten Scrupel für Eigensinn zu
halten.
Neunter Abschnitt.
Leichtigkeit in England Schulden zu machen. Bai-
lifs oder Gerichtsdiener. Sonderbare Prozeduren
beym Verhaftnchmen. Schuldbürgcn, ein eignes.
Gewerbe. Gesczmaßige Transportirung von ei-
nem Gefängniß ins andre. Die King's Bench
ein Schuldgcfängmß, dessen innere Einrichtung,
Gesetze und erstaunenswürdige Verfassung. Un-
terhalt der Schuldner. Gnadenakte und deren
außerordentliche Folgen. Militairpersonen dem
Civilgcricht unterworfen. Gener.-l Gansel.
<7>ie Gefängnisse für Schuldner in England sind
so beschaffen, wie man cs von einem Volke
erwarten kann, das die hohen Rechte der Menschheit
kennt; da hier nicht Bestrafung, sondern blos Si-
cherheit des Gläubigers erfodcrlich ist. Es ist sehr
natür-
Welt umgekehrt ist. Es ist rum Beysviel höchst sel-
ten , daß ein Vornehmer, wenn er gleich aufs äußer-
ste von einem gemeinen Menschen zum Zorn gereizt
wird, Hand an diesen legt. Ja selbst Minister, im
Taumel ihrer Gewalt, sehen sich sehr vor, eine
Sache zu thun, die durch bestimmte Gesetze verboten
ist, sollte der Gegenstand auch noch so unbedeutend,
und eine Klage im geringsten nicht wahrscheinlich seyn,
so ist es genug, daß eine Parlamenrsakte die Sache
so und nicht anders verordnet hat, nm dem besten
Willen des Ministers Einhalt zu thun. Ich habe
selbst bey meinem ersten Aufenthalt in England die
Erfahrung davon gehabt, und war damals geneigt,
diefe wohlgegründeten Scrupel für Eigensinn zu
halten.
Neunter Abschnitt.
Leichtigkeit in England Schulden zu machen. Bai-
lifs oder Gerichtsdiener. Sonderbare Prozeduren
beym Verhaftnchmen. Schuldbürgcn, ein eignes.
Gewerbe. Gesczmaßige Transportirung von ei-
nem Gefängniß ins andre. Die King's Bench
ein Schuldgcfängmß, dessen innere Einrichtung,
Gesetze und erstaunenswürdige Verfassung. Un-
terhalt der Schuldner. Gnadenakte und deren
außerordentliche Folgen. Militairpersonen dem
Civilgcricht unterworfen. Gener.-l Gansel.
<7>ie Gefängnisse für Schuldner in England sind
so beschaffen, wie man cs von einem Volke
erwarten kann, das die hohen Rechte der Menschheit
kennt; da hier nicht Bestrafung, sondern blos Si-
cherheit des Gläubigers erfodcrlich ist. Es ist sehr
natür-