haben, welcher vermisst wird. Aber um ihn herzustellen könnte
man fast ins Unendliche weiter rathen. Die ganze Inschrift hätte
dann, conform denen der übrigen Umbonen, etwa gelautet: l{egio)
XV, Jusiti) Eliani, o(centuria) [illius].
Das Resultat des epigraphischen Theils unserer Aufgabe fällt,
wie man sieht, nicht ganz befriedigend aus. Desto erwünschter ist
es, dass die wenn auch kleine Denkmälerreihe, welche hier zu-
sammengestellt werden konnte, abgesehen von der an sich lehr-
reichen Gleichmäfsigkeit in Gröfse, Form und Ornamenten, welche
auf gemeinsame altüberlieferte Vorbilder (vielleicht der alexandrini-
schen Kunstübung) und langgeübte, sozusagen ordonnanzmäfsige
Praxis hinweisen, eine interessante, ziemlich zufällig und vereinzelt
überlieferte Nachricht aus dem Kreis der römischen Kriegsalter-
thümer vollkommen bestätigt. In der Epitome des Cassius Dio näm-
lich (LXVII 10, 1) wird, worauf Franks in der oben (Anm. 17)
angeführten Notiz bereits hingewiesen hat, von IulianusS3), einem
der Feldherren des Domitian in seinen Kriegen mit dem Daker-
könige, dem Dekebalus, Folgendes erzählt: 6 ydp 'louXiavdg eTrixaxöeig
Otto tou auxoKpdxopog xuj TroXeuw xdXXa xe xrapeffKeudaaxo ev, Kai tovq
o~xpaxiuuxa£ xd xe eauxaiv övöuaxa Kai xd xujv eKaxovxdpxujv em Tag
dambac; eTrrfpdijjai eKeXeucrev, i'va tKqpaveörepoi oi xt dxaGöv auxwv f\
kccköv TTOiouvxeg yevuuvxat. In der epitomierten Fassung des Berichtes
und aus dem Zusammenhang herausgerissen erscheint die Nach-
richt einigermafsen befremdlich, dass erst ein Feldherr des Domitian
den Befehl gegeben habe — und zwar vermuthlich nur für die von
ihm befehligten Truppen — den Namen des Trägers und seines
Centurionen (das ist so viel als der Centurie. da diese wie lange
Zeit hindurch in allen Armeen die Regimenter nicht mit der Num-
mer sondern nach dem jedesmaligen Inhaber bezeichnet zu werden
pflegten) auf die Schilde zu setzen. Denn ganz verschieden hiervon
ist es natürlich, wenn in den Bürgerkriegen die Truppen der sich
gegenüber stehenden Parteien den Namen ihres Parteihauptes auf
den Schilden anbringen, wie es von denen des grofsen Pompeius
in Spanien (bellum Alexandrinum 58, 3. 59, 2 Dio XLII 15, 5), von
denen seines Sohnes Sextus Pompeius (Dio XLIII 30, 6), so wie
von denen der Kleopatra (Dio L 5, 1) bezeugt wird. Auch der
Grund, der für die Malsregel des Iulianus angegeben wird, damit
diejenigen, welche sich nach irgend einer Seite hin hervorgethan
33) Nicht Calpurnius Iulianus, wie Borghesi vermuthet hatte, s. Momm-
sen zu C. I. L. III 1566. Sein voller Name scheint unbekannt zu sein.
man fast ins Unendliche weiter rathen. Die ganze Inschrift hätte
dann, conform denen der übrigen Umbonen, etwa gelautet: l{egio)
XV, Jusiti) Eliani, o(centuria) [illius].
Das Resultat des epigraphischen Theils unserer Aufgabe fällt,
wie man sieht, nicht ganz befriedigend aus. Desto erwünschter ist
es, dass die wenn auch kleine Denkmälerreihe, welche hier zu-
sammengestellt werden konnte, abgesehen von der an sich lehr-
reichen Gleichmäfsigkeit in Gröfse, Form und Ornamenten, welche
auf gemeinsame altüberlieferte Vorbilder (vielleicht der alexandrini-
schen Kunstübung) und langgeübte, sozusagen ordonnanzmäfsige
Praxis hinweisen, eine interessante, ziemlich zufällig und vereinzelt
überlieferte Nachricht aus dem Kreis der römischen Kriegsalter-
thümer vollkommen bestätigt. In der Epitome des Cassius Dio näm-
lich (LXVII 10, 1) wird, worauf Franks in der oben (Anm. 17)
angeführten Notiz bereits hingewiesen hat, von IulianusS3), einem
der Feldherren des Domitian in seinen Kriegen mit dem Daker-
könige, dem Dekebalus, Folgendes erzählt: 6 ydp 'louXiavdg eTrixaxöeig
Otto tou auxoKpdxopog xuj TroXeuw xdXXa xe xrapeffKeudaaxo ev, Kai tovq
o~xpaxiuuxa£ xd xe eauxaiv övöuaxa Kai xd xujv eKaxovxdpxujv em Tag
dambac; eTrrfpdijjai eKeXeucrev, i'va tKqpaveörepoi oi xt dxaGöv auxwv f\
kccköv TTOiouvxeg yevuuvxat. In der epitomierten Fassung des Berichtes
und aus dem Zusammenhang herausgerissen erscheint die Nach-
richt einigermafsen befremdlich, dass erst ein Feldherr des Domitian
den Befehl gegeben habe — und zwar vermuthlich nur für die von
ihm befehligten Truppen — den Namen des Trägers und seines
Centurionen (das ist so viel als der Centurie. da diese wie lange
Zeit hindurch in allen Armeen die Regimenter nicht mit der Num-
mer sondern nach dem jedesmaligen Inhaber bezeichnet zu werden
pflegten) auf die Schilde zu setzen. Denn ganz verschieden hiervon
ist es natürlich, wenn in den Bürgerkriegen die Truppen der sich
gegenüber stehenden Parteien den Namen ihres Parteihauptes auf
den Schilden anbringen, wie es von denen des grofsen Pompeius
in Spanien (bellum Alexandrinum 58, 3. 59, 2 Dio XLII 15, 5), von
denen seines Sohnes Sextus Pompeius (Dio XLIII 30, 6), so wie
von denen der Kleopatra (Dio L 5, 1) bezeugt wird. Auch der
Grund, der für die Malsregel des Iulianus angegeben wird, damit
diejenigen, welche sich nach irgend einer Seite hin hervorgethan
33) Nicht Calpurnius Iulianus, wie Borghesi vermuthet hatte, s. Momm-
sen zu C. I. L. III 1566. Sein voller Name scheint unbekannt zu sein.