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Rom. Gesch. V S. 187, an einem anderen Platze Pannoniens, ist nicht
ausdrücklich überliefert. Aber Hirschfeld hat (diese Zeitschrift V S. 216 ff.)
hauptsächlich ans den verhältnismässig zahlreichen Inschriften dieser
Legion ans Carnuntnm, die der frühen Kaiserzeit angehören, abgeleitet,
•dass bereits im Beginne der Kaiserzeit, vielleicht schon unter Tiberius,
Carnuntum als Lager der 15. Legion auserwählt worden sei'. Mommsen
a. a. 0. Anm. 1, hat dagegen Zweifel erhoben; indes haben die neuen
Funde die Hirschfeld'sche Aufstellung durchaus bestätigt: sämmtliche
oben besprochene 11 Grabsteine von Legionaren sind wohl mit Sicher-
heit vor das Jahr 63 zu setzen.
Die aus der Form der ganzen Inschrift und der Buchstaben ab-
geleiteten Zeitbestimmungen mögen als noch unsicher angesehen werden;
für die aufgestellte Behauptung genügt die Beobachtung des Gebrauchs
des Cognomens, dessen Fehlen, wie wir wissen, von Beginn der Kaiser-
zeit an immer seltener wird und unter Vespasian fast unerhört ist.
Von den 11 Legionär-Grabsteinen enthält das Bruchstück n. 5
keinen Namen; unter den übrigen 10 Soldaten haben 5 n. 1. 2. 4.
9. 11 kein Cognomen. Dazu ist als sechster der Soldat des Steins n. 12
zu zählen, da zwar der Name des Verstorbenen fehlt, aber der voll
angeführte Name des Erben L. Gavidius L. f. kein Cognomen hat.
Dass diese 6 Steine nicht nach Claudius, geschweige nach der Rück-
kehr der Legion unter Vespasian fallen, ist zweifellos. Auf dem Stein
n. 7 hat der Verstorbene, der Centurio war, zwar ein Cognomen, aber
sein Bruder, der Gentil- und Vatersnamen theilt, und bei dem daher
die genaue Erwähnung der ihn unterscheidenden Namenstheile zu
erwarten ist, hat keins. Der Stein wird unter Claudius anzusetzen sein,
wie es auch Domaszewski (Verb. d. bist, epigr. Section S. 338) aus
einem andern Grunde gethan hat,
Ausser diesem hat noch auf 3 Steinen n. 3. 6. 8 der Verstorbene
ein Cognomen. Zwei derselben, n. 3 und 8, können auch wegen der
Erwähnung einer Colonie des Claudius nicht vor diesen Kaiser fallen.
Andererseits passen die Inschriften gut zur späteren Zeit des Claudius
oder der früheren Zeit des Nero, und wer die ganze Reihe der Grab-
steine an der Gräberstrasse betrachtet, wird zugeben, dass eine Ver-
weisung dieser drei in die Periode nach der Rückkehr der Legion durch-
aus unwahrscheinlich ist.
Neben den 11 Legionaren ist an der Gräberstrasse der Auxiliar
des Steines n. 10 bestattet worden, der nach dieser Inschrift unter den
vexiUarii des syrischen Heeres nach Carnuntum gekommen ist. Ich
Rom. Gesch. V S. 187, an einem anderen Platze Pannoniens, ist nicht
ausdrücklich überliefert. Aber Hirschfeld hat (diese Zeitschrift V S. 216 ff.)
hauptsächlich ans den verhältnismässig zahlreichen Inschriften dieser
Legion ans Carnuntnm, die der frühen Kaiserzeit angehören, abgeleitet,
•dass bereits im Beginne der Kaiserzeit, vielleicht schon unter Tiberius,
Carnuntum als Lager der 15. Legion auserwählt worden sei'. Mommsen
a. a. 0. Anm. 1, hat dagegen Zweifel erhoben; indes haben die neuen
Funde die Hirschfeld'sche Aufstellung durchaus bestätigt: sämmtliche
oben besprochene 11 Grabsteine von Legionaren sind wohl mit Sicher-
heit vor das Jahr 63 zu setzen.
Die aus der Form der ganzen Inschrift und der Buchstaben ab-
geleiteten Zeitbestimmungen mögen als noch unsicher angesehen werden;
für die aufgestellte Behauptung genügt die Beobachtung des Gebrauchs
des Cognomens, dessen Fehlen, wie wir wissen, von Beginn der Kaiser-
zeit an immer seltener wird und unter Vespasian fast unerhört ist.
Von den 11 Legionär-Grabsteinen enthält das Bruchstück n. 5
keinen Namen; unter den übrigen 10 Soldaten haben 5 n. 1. 2. 4.
9. 11 kein Cognomen. Dazu ist als sechster der Soldat des Steins n. 12
zu zählen, da zwar der Name des Verstorbenen fehlt, aber der voll
angeführte Name des Erben L. Gavidius L. f. kein Cognomen hat.
Dass diese 6 Steine nicht nach Claudius, geschweige nach der Rück-
kehr der Legion unter Vespasian fallen, ist zweifellos. Auf dem Stein
n. 7 hat der Verstorbene, der Centurio war, zwar ein Cognomen, aber
sein Bruder, der Gentil- und Vatersnamen theilt, und bei dem daher
die genaue Erwähnung der ihn unterscheidenden Namenstheile zu
erwarten ist, hat keins. Der Stein wird unter Claudius anzusetzen sein,
wie es auch Domaszewski (Verb. d. bist, epigr. Section S. 338) aus
einem andern Grunde gethan hat,
Ausser diesem hat noch auf 3 Steinen n. 3. 6. 8 der Verstorbene
ein Cognomen. Zwei derselben, n. 3 und 8, können auch wegen der
Erwähnung einer Colonie des Claudius nicht vor diesen Kaiser fallen.
Andererseits passen die Inschriften gut zur späteren Zeit des Claudius
oder der früheren Zeit des Nero, und wer die ganze Reihe der Grab-
steine an der Gräberstrasse betrachtet, wird zugeben, dass eine Ver-
weisung dieser drei in die Periode nach der Rückkehr der Legion durch-
aus unwahrscheinlich ist.
Neben den 11 Legionaren ist an der Gräberstrasse der Auxiliar
des Steines n. 10 bestattet worden, der nach dieser Inschrift unter den
vexiUarii des syrischen Heeres nach Carnuntum gekommen ist. Ich