Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Argos, oder der Mann mit hundert Augen — 2.1793

DOI Heft:
Nro. XX
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.47740#0166
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
neuen Constitution. Das gesetzgebende Corps
besteht aus einerKammer, und wird alle 2 Jah-
re erneuert. Von so,OOO Bürgern wird ei-
ner zum Gesetzgeber gewählt. Niemand giebk
Gesetze als die gesetzgebende Versammlung,
die bewafnete Macht des Ortö wo sie sich auf-
halt, steht ihr zu Befehl. Es sollen 7 Mi-
nister sein, i) der Legislatur, 2)deöKriegS-
g) des Seewesens, 4) der fremden Angele-
genheiten, 5) der Staats-Einkünfte, 6) des
Handels, des Ackerbaus und der Manusactu-
ren, 7) der U -rerstützunq, der öffentlichen Ar-
beiten und der Künste. Das Volk wählt sie in
den Urversammlungen.
Eine Narional-Convention kann nur bei wich-
tigen Constitutions-Veränderungen zusammen-
berufen werden. — Es soll ein Crimina! Cftfttz-
buch und ein bürgerliches Gesetzbuch ausgearbei.
let werden. — Tue Todesstrafen für Privat-Ver-
brechen werden abgeschaft. — Jedes Jahr sollen
öffentliche, von den Urversammlungen gewählte
Censoren/ sich in die Hauptörter jedes Depar-
tements begeben, um zu richten, welche Pro-
teste aufhören, welche an andre Tribunale ver-
wiesen werden müssen. Ein National Gesebwor-
uer richtet die Verbrechen gegen die Republik. —
Alle waffenfähige Bürger sind Vertheidiger des
Vaterlandes gegen äußere und innere Feinde.
— Die Auflagen richten sich nach den Staats-
Ausgaden. — Die Nation ergreift nie die Waf-
fen, als um sich oder ihre Verbündeten zu verthei,
digen. — Das gesetzgebende Corps erklärt den
Krieg. — Kein Land wird mit Frankreich ver-
einigt, dessen Einwohner cs nicht förmlich und
laut wünschen.
 
Annotationen