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Argos, oder der Mann mit hundert Augen — 2.1793

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Nro. XLVIII
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https://doi.org/10.11588/diglit.47740#0384
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Z78
und müssen an Bäumen gebunden wer-
ben / damit man ihre Herzen heraus-
reissen könne« Noch andere Schimpfreden
beweisen, daß er einer von den aristokrati-
schen Fanatikern ist, deren Ausschweifungen
und tägliche Gesetzschandungen gebändigt
werden müssen.
Nachdem der besagte Maurer zum ersten-
mal am Bureau und Zum zweitenmal in der
öffentlichen Sitzung abgehört war, nachdem
die Protokolle öffentlich abgelesen und der öf-
fentliche Ankläger gehört worden, hat das
peinliche Gericht des Niederrheins erklärt,
daß der angeklagte Martin Maurer des fa-
natischen Aristokratismus überführt feie, und
daß er die obgemeldeten groben Schandworte
ausgesiossen habe. Daher erklärt ihn das
Gericht der Wohlthaken des Gesetzes unwür-
dig, gemäß dem Dekret der N. Convention
vom 27sten März, folglich darf er keine An-
sprüche auf die Geschwornen und ähnliche für
andere Angeklagte von dem Gesetz erlaubte
Formen machen. Er wird zur Büssung sei-
nes Verbrechens dahin verdammt, unverzüg-
lich unter guter, sichrer Wache nach Reichö-
felden geführt zu werden, da mit bloßem
Kopfe und aus den Knien unter dem Frei-
heitsbaume in Gegenwart der Municipalität
und der versammelten Gemeine, mit lauter
Stimme zu erklären, daß er boshafter Weiss
 
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