fundament wenigstens zum Teil aus dem Material
einer älteren Mauer errichtet wurde, eben jener,
von der die Schuttschicht stammt. Aber von einer
solchen älteren Mauer haben sich, wenn über-
haupt, so nur sehr spärliche Reste erhalten. Der
Fundamentfuß der älteren Mauer muß jedenfalls
etwas tiefer gelegen haben, als die untere Fläche
der Schuttschicht. Tatsächlich haben sich in den Schnit-
ten 8, 8 A und 11 die möglichen Reste eines ausge-
raubten Mauerfundaments gefunden, nämlich dessen
vorderer Teil. Danach hätte das Fundament der älte-
ren Mauer an etwa der gleichen Stelle gelegen wie
das beobachtete, nur ein wenig nach vorne verschoben
und mit einer etwas höher liegenden Fundamentsohle
versehen.
Auffällig ist eine stets hinter der Mauer beobach-
tete, grabenartige Grube. Sie enthielt keinen Mauer-
schutt und kann daher nicht als Raubgrube einer
Mauer gedeutet werden. Eine sichere Erklärung der
Grube scheint mir noch nicht möglich; sie war viel-
leicht die Baugrube für eine der beiden vorgenannten
Mauern. Mit ziemlicher Sicherheit ergibt sich jeden-
falls, daß die vorläufig in die Zeit nach 200 datierte
Mauerschuttschicht älter ist als das beobachtete, noch
in situ vorhandene späteste Mauerfundament. Als
älteste, in den hier zu besprechenden Zeitabschnitt fal-
lende Verteidigungsanlage wurde der Graben 5 er-
kannt, der in der Mitte oder zweiten Hälfte des
2. Jahrhunderts aufgegeben wurde. Die dazugehö-
rende Mauer ist bei der Grabung nicht gefunden wor-
den. Vermutlich war es eine Steinmauer (Mauer 1),
wie uns die Betrachtung anderer Legionslager der
gleichen Zeit lehrt. Es folgt eine weitere, allerdings
nicht ganz sicher festgestellte Mauer (Mauer 2, wohl
nach der Mitte des 2. Jahrhunderts), zu der vielleicht
der Graben 6 gehörte. Nach 200, vielleicht erst im
4. Jahrhundert (vgl. S. 30), wurde die Mauer gebaut,
deren Fundament noch vorhanden war (Mauer 3).
Zu dieser gehörte der Graben 7.
Schichten außerhalb des Lagers
Etwa 30 m vor der Lagermauer (von der Außen-
fläche der Mauer 3 gemessen) zog eine Straße par-
allel zur Lagergrenze, die in der Mitte des 1. Jahr-
hunderts gebaut, noch im 3. Jahrhundert in Benut-
zung war. In dem Gebiet zwischen dem Verteidi-
gungsgraben und der Straße verlief ein großer ge-
mauerter Kanal etwa parallel zur Lagergrenze
(Schnitt 5, 7 und 9). Die Breite des Kanals betrug
1,8 m, die Tiefe mindestens 3 m. Die gemauerten
Wände waren überall ausgeraubt. In Schnitt 5 war
der Abbruch der Mauern so sorgfältig ausgeführt
worden, daß die Schlammschicht, die sich zwischen
den gemauerten Kanalwänden abgelagert hatte, noch
in über 1 m Höhe unangetastet war. Sie enthielt
außer einer Kannenlippe aus der zweiten Hälfte des
1. Jahrhunderts (Inv.-Nr. 5, 7) keine Funde. Die
Schlammschicht war leuchtend blau und hatte eine
feine Schichtung. Es fanden sich dünne Sandbänder
eingelagert. Der Kanalboden war von der Schlamm-
schicht bedeckt und daher unversehrt. Er bestand aus
Kalk-Bruchsteinen von 5-10 cm Durchmesser, die
nicht mit Mörtel verbunden waren. Es ist aber mög-
lich, daß der Mörtel vielleicht durch das im Kanal
fließende Abwasser aufgelöst worden ist. Denn wie
sich aus der Schlammablagerung ergibt, führte der
Kanal wenigstens in der letzten Zeit seiner Benutzung
Abwasser. Dafür spricht auch die grünliche Verfär-
bung, die das durch den Kanalboden sickernde Was-
ser im gewachsenen Boden unter dem Kanal hinter-
lassen hat. Das Gefälle des Kanals war nach NO, der
heutigen Stadt zu gerichtet. Es betrug im Gebiet der
Grabung 0,9 m auf 100 m. Die Datierung des Kanals
wird dadurch gegeben, daß er in Schnitt 5 den Gra-
ben 4 und alle in Graben 4 befindlichen Schichten ab-
schnitt. Er ist demnach im 2. Jahrhundert oder
später gebaut worden. Einen Anhaltspunkt für die
Datierung gibt auch eine Beobachtung in Schnitt 7.
Hier überquerte der Kanal eine viel ältere Grube,
deren Füllung noch heute recht weich war. Da die
Grubenfüllung keinen geeigneten Baugrund dar-
stellte, setzte man unter den Kanal eine Substruktion,
die bis auf den Grubenboden reichte. Diese blieb
bei der Ausraubung unberührt. Auf der Abbruch-
fläche der Substruktion lag das Fragment eines Sol-
datengrabsteins (aus Kalkstein). Der Stein war zwar
nicht mehr im Mauerverband, doch Mörtelspuren auf
ihm bewiesen, daß er sekundär im Mauerwerk ver-
wendet worden war. Die Inschrift lautete4:-/
[mil(es) leg(ionis) XJIIII Gem(inae)/[annor(um)J
XLIIII/[stip(endiorum) XJXII h(ic) s(itus) e(st).
Der Stein gehört wahrscheinlich in die Zeit des ersten
Aufenthaltes der 14. Legion in Mainz, also in die
Zeit vor 43 n. Chr. Die sekundäre Verwendung von
Altären und Grabsteinen ist hierzulande mit weni-
gen Ausnahmen auf die zweite Hälfte des 3. Jahr-
hunderts und das 4. Jahrhundert beschränkt5. Die
immerhin vorhandenen Ausnahmen lassen es geraten
erscheinen, mit einer Datierung des Kanals in das
4. Jahrhundert vorsichtig zu sein. Woher und wohin
4 Einen wertvollen Hinweis bei der Lesung der Inschrift
verdanke ich U. Instinsky (Mainz).
5 Beispiele für die sekundäre Verwendung von Inschriften-
steinen, Altären u. ä. in Limeskastellen, also vor dem Jahr 260:
ORL. B Nr. 8 S. 192; ORL. B Nr. 12 S. 32 (CIL. XIII 7440)
33 (CIL. XIII 7441 b); ORL. B Nr. 40 S. 37 Nr. 3 u. Nr. 4,
vgl. S. 8. 39; ORL. B Nr. 53 S. 12. 31.
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einer älteren Mauer errichtet wurde, eben jener,
von der die Schuttschicht stammt. Aber von einer
solchen älteren Mauer haben sich, wenn über-
haupt, so nur sehr spärliche Reste erhalten. Der
Fundamentfuß der älteren Mauer muß jedenfalls
etwas tiefer gelegen haben, als die untere Fläche
der Schuttschicht. Tatsächlich haben sich in den Schnit-
ten 8, 8 A und 11 die möglichen Reste eines ausge-
raubten Mauerfundaments gefunden, nämlich dessen
vorderer Teil. Danach hätte das Fundament der älte-
ren Mauer an etwa der gleichen Stelle gelegen wie
das beobachtete, nur ein wenig nach vorne verschoben
und mit einer etwas höher liegenden Fundamentsohle
versehen.
Auffällig ist eine stets hinter der Mauer beobach-
tete, grabenartige Grube. Sie enthielt keinen Mauer-
schutt und kann daher nicht als Raubgrube einer
Mauer gedeutet werden. Eine sichere Erklärung der
Grube scheint mir noch nicht möglich; sie war viel-
leicht die Baugrube für eine der beiden vorgenannten
Mauern. Mit ziemlicher Sicherheit ergibt sich jeden-
falls, daß die vorläufig in die Zeit nach 200 datierte
Mauerschuttschicht älter ist als das beobachtete, noch
in situ vorhandene späteste Mauerfundament. Als
älteste, in den hier zu besprechenden Zeitabschnitt fal-
lende Verteidigungsanlage wurde der Graben 5 er-
kannt, der in der Mitte oder zweiten Hälfte des
2. Jahrhunderts aufgegeben wurde. Die dazugehö-
rende Mauer ist bei der Grabung nicht gefunden wor-
den. Vermutlich war es eine Steinmauer (Mauer 1),
wie uns die Betrachtung anderer Legionslager der
gleichen Zeit lehrt. Es folgt eine weitere, allerdings
nicht ganz sicher festgestellte Mauer (Mauer 2, wohl
nach der Mitte des 2. Jahrhunderts), zu der vielleicht
der Graben 6 gehörte. Nach 200, vielleicht erst im
4. Jahrhundert (vgl. S. 30), wurde die Mauer gebaut,
deren Fundament noch vorhanden war (Mauer 3).
Zu dieser gehörte der Graben 7.
Schichten außerhalb des Lagers
Etwa 30 m vor der Lagermauer (von der Außen-
fläche der Mauer 3 gemessen) zog eine Straße par-
allel zur Lagergrenze, die in der Mitte des 1. Jahr-
hunderts gebaut, noch im 3. Jahrhundert in Benut-
zung war. In dem Gebiet zwischen dem Verteidi-
gungsgraben und der Straße verlief ein großer ge-
mauerter Kanal etwa parallel zur Lagergrenze
(Schnitt 5, 7 und 9). Die Breite des Kanals betrug
1,8 m, die Tiefe mindestens 3 m. Die gemauerten
Wände waren überall ausgeraubt. In Schnitt 5 war
der Abbruch der Mauern so sorgfältig ausgeführt
worden, daß die Schlammschicht, die sich zwischen
den gemauerten Kanalwänden abgelagert hatte, noch
in über 1 m Höhe unangetastet war. Sie enthielt
außer einer Kannenlippe aus der zweiten Hälfte des
1. Jahrhunderts (Inv.-Nr. 5, 7) keine Funde. Die
Schlammschicht war leuchtend blau und hatte eine
feine Schichtung. Es fanden sich dünne Sandbänder
eingelagert. Der Kanalboden war von der Schlamm-
schicht bedeckt und daher unversehrt. Er bestand aus
Kalk-Bruchsteinen von 5-10 cm Durchmesser, die
nicht mit Mörtel verbunden waren. Es ist aber mög-
lich, daß der Mörtel vielleicht durch das im Kanal
fließende Abwasser aufgelöst worden ist. Denn wie
sich aus der Schlammablagerung ergibt, führte der
Kanal wenigstens in der letzten Zeit seiner Benutzung
Abwasser. Dafür spricht auch die grünliche Verfär-
bung, die das durch den Kanalboden sickernde Was-
ser im gewachsenen Boden unter dem Kanal hinter-
lassen hat. Das Gefälle des Kanals war nach NO, der
heutigen Stadt zu gerichtet. Es betrug im Gebiet der
Grabung 0,9 m auf 100 m. Die Datierung des Kanals
wird dadurch gegeben, daß er in Schnitt 5 den Gra-
ben 4 und alle in Graben 4 befindlichen Schichten ab-
schnitt. Er ist demnach im 2. Jahrhundert oder
später gebaut worden. Einen Anhaltspunkt für die
Datierung gibt auch eine Beobachtung in Schnitt 7.
Hier überquerte der Kanal eine viel ältere Grube,
deren Füllung noch heute recht weich war. Da die
Grubenfüllung keinen geeigneten Baugrund dar-
stellte, setzte man unter den Kanal eine Substruktion,
die bis auf den Grubenboden reichte. Diese blieb
bei der Ausraubung unberührt. Auf der Abbruch-
fläche der Substruktion lag das Fragment eines Sol-
datengrabsteins (aus Kalkstein). Der Stein war zwar
nicht mehr im Mauerverband, doch Mörtelspuren auf
ihm bewiesen, daß er sekundär im Mauerwerk ver-
wendet worden war. Die Inschrift lautete4:-/
[mil(es) leg(ionis) XJIIII Gem(inae)/[annor(um)J
XLIIII/[stip(endiorum) XJXII h(ic) s(itus) e(st).
Der Stein gehört wahrscheinlich in die Zeit des ersten
Aufenthaltes der 14. Legion in Mainz, also in die
Zeit vor 43 n. Chr. Die sekundäre Verwendung von
Altären und Grabsteinen ist hierzulande mit weni-
gen Ausnahmen auf die zweite Hälfte des 3. Jahr-
hunderts und das 4. Jahrhundert beschränkt5. Die
immerhin vorhandenen Ausnahmen lassen es geraten
erscheinen, mit einer Datierung des Kanals in das
4. Jahrhundert vorsichtig zu sein. Woher und wohin
4 Einen wertvollen Hinweis bei der Lesung der Inschrift
verdanke ich U. Instinsky (Mainz).
5 Beispiele für die sekundäre Verwendung von Inschriften-
steinen, Altären u. ä. in Limeskastellen, also vor dem Jahr 260:
ORL. B Nr. 8 S. 192; ORL. B Nr. 12 S. 32 (CIL. XIII 7440)
33 (CIL. XIII 7441 b); ORL. B Nr. 40 S. 37 Nr. 3 u. Nr. 4,
vgl. S. 8. 39; ORL. B Nr. 53 S. 12. 31.
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