und Erfordern hierinnen in Rechten mit gemeldter Crkänntnüß, Erklahrung
lmd andern gehandelt und proceäixet , wie sich das seiner Ordnung nach gebüh-
ret, darnach wisse Dich zu richten; Geben in unserer und des H. Reichs Stadt
Speyer den 15. Tag Monats kebruarü, nach Christi unsers lieben HErrn Ge-
burtim 1654-UnsererReichedesRömischenimi8./ desHungarischmim^.
und des Böheimischen im 27. Jahren.
(1..8.) Johann KonradAlbrechtvon
Lauterburg/ v. Verwalter.
-MrGGOKOAOGKGGKGHOEOOKOOGOGGGG-L»
tic. v.
Cammer Gerichts 8ententiX pgritoriL 6e
i6^§. usoue acl1658. inclue
N Sachen Herrn Friedrichs/ Marggraffen zu Baaden und Hochberg/
Klägern, wider Herrn Johann,Grafen zuNassau>Saarbrücken,Be-
blagteN/^lLnäaei immilloriails llneOäuüilL ist D.Kühhorn sein der
Declaration kocnL und ^rcTiorn halben beschehen Begehren noch zur Zeit ab-
geschlagen , sondern D. Königen Einwendens ungehindert glaubliche Anzeig zu
thun, daß dem ausgangenen Verkünd - und reproclucirten Kayserl. ^anäar al-
les seines Znnhalts gehorsamlich gelebetseye/Zeit dreyer Monat prolermmo
öc ?roro§atione von Amts-wegen angesetzt / mit dem Anhang / wo er solchem
also nicht nachkommen würde, daß gedachter Herr Beklagter jetzt als dann, und
dann als jetzt in dielen berührtem K^näat einverleibt,hiermit erklahret-ferner
?rocel8 auch erkannt/daß er seinem Gegentheil die Gerichts-Kosten / derowe-
gen auffgeloffen, nach rechtlicher Ermässigung zu entrichten und zu bezahlen
schuldig seyn solle- jedoch rrmeldtem Herrn Beklagten seinen KeZreK, da er ei-
nen zu haben vermeynet - wider weyland Herrn Johann Ludwigs und Herrn
Ernst Casimirs-Grafen zu Nassau-Saarbrücken hinterlassene Erben, zu De-
ro Antheil hiermit unbenommen, sondern Vorbehalten rc.
8ememia in Sachen Baaden contra Nassau rc.
^anclari iminissorial^ 5. L. Vencri5 i6/6.
N Sachen Herrn Friedrichs / Marggraffen zu Baaden und Höchberg,
Klagern-wider Herrn Johann, Grafen zu Nassau-Saarbrücken-Be-
klagteN/^anclZti immissorialls 8. e. ist l). Kühhorn / was sich auf die
am 12 ^0V. jüngst einkommene Lxceptionn in specie zu handle» gebührt/-
Zeit 6. Wochen pro lermmo ?roro§2tione von Amts-Wegen hiemit ange-
setzet/mit dem Anhang-wo er solchem also nicht nachkommen würde, daß als-
dann die Sach in diesem kunü vor beschlossen hiermit angenommen seyn solle.
8enten-
lmd andern gehandelt und proceäixet , wie sich das seiner Ordnung nach gebüh-
ret, darnach wisse Dich zu richten; Geben in unserer und des H. Reichs Stadt
Speyer den 15. Tag Monats kebruarü, nach Christi unsers lieben HErrn Ge-
burtim 1654-UnsererReichedesRömischenimi8./ desHungarischmim^.
und des Böheimischen im 27. Jahren.
(1..8.) Johann KonradAlbrechtvon
Lauterburg/ v. Verwalter.
-MrGGOKOAOGKGGKGHOEOOKOOGOGGGG-L»
tic. v.
Cammer Gerichts 8ententiX pgritoriL 6e
i6^§. usoue acl1658. inclue
N Sachen Herrn Friedrichs/ Marggraffen zu Baaden und Hochberg/
Klägern, wider Herrn Johann,Grafen zuNassau>Saarbrücken,Be-
blagteN/^lLnäaei immilloriails llneOäuüilL ist D.Kühhorn sein der
Declaration kocnL und ^rcTiorn halben beschehen Begehren noch zur Zeit ab-
geschlagen , sondern D. Königen Einwendens ungehindert glaubliche Anzeig zu
thun, daß dem ausgangenen Verkünd - und reproclucirten Kayserl. ^anäar al-
les seines Znnhalts gehorsamlich gelebetseye/Zeit dreyer Monat prolermmo
öc ?roro§atione von Amts-wegen angesetzt / mit dem Anhang / wo er solchem
also nicht nachkommen würde, daß gedachter Herr Beklagter jetzt als dann, und
dann als jetzt in dielen berührtem K^näat einverleibt,hiermit erklahret-ferner
?rocel8 auch erkannt/daß er seinem Gegentheil die Gerichts-Kosten / derowe-
gen auffgeloffen, nach rechtlicher Ermässigung zu entrichten und zu bezahlen
schuldig seyn solle- jedoch rrmeldtem Herrn Beklagten seinen KeZreK, da er ei-
nen zu haben vermeynet - wider weyland Herrn Johann Ludwigs und Herrn
Ernst Casimirs-Grafen zu Nassau-Saarbrücken hinterlassene Erben, zu De-
ro Antheil hiermit unbenommen, sondern Vorbehalten rc.
8ememia in Sachen Baaden contra Nassau rc.
^anclari iminissorial^ 5. L. Vencri5 i6/6.
N Sachen Herrn Friedrichs / Marggraffen zu Baaden und Höchberg,
Klagern-wider Herrn Johann, Grafen zu Nassau-Saarbrücken-Be-
klagteN/^anclZti immissorialls 8. e. ist l). Kühhorn / was sich auf die
am 12 ^0V. jüngst einkommene Lxceptionn in specie zu handle» gebührt/-
Zeit 6. Wochen pro lermmo ?roro§2tione von Amts-Wegen hiemit ange-
setzet/mit dem Anhang-wo er solchem also nicht nachkommen würde, daß als-
dann die Sach in diesem kunü vor beschlossen hiermit angenommen seyn solle.
8enten-