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Acten-mäßiger Bericht Jn Sachen Baaden-Durlach Contra Nassau-Saarbrücken, Die Herrschafft Lahr betreffend — [S.l.], 1724 [VD18 90453107]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29157#0053
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M (!9)
Aett unerträglich seye / bey sobewandter unverschulbter laNgwürigeNTEntbeh-
rung Ihrer Landen und Gefallen mit?roceNn in Schuld-Sachen verfolgt zu
werden, und daraufgethanes Bitten um ein Kayserl. Inäulr wider deren Lreöi-
tore8 recommenciirt und ersucht / die hierbey einlauffende sondere Umstande zu
erwegen / und die gnädigste Verordnung ergehen zu lassm/ damit Ihrer / der
Grafen/inSchuld,Sachen / so viel immervonRcchts-wegen geschehen könne/
mit ferner kroccls auf eine Zeit-lang verschont werden möchte / hierauf auch
mehrgemeldte Grafen noch weiter bey Uns in Untertänigkeit einkommen/und
nächst nochmaliger Darstellung Ihres Unvermögens um fördersameErtheilung
sothanen zu 8ud!evir- und Rettung Ihr und Ihres Gräflichen Hauses Nassau-
Saarbrückischen Theils rulangenden Kayserl. Incluki innstandigst angeruffen/
daß Wir demnach in reiffer Erwegung aller hiebey vorkommenen Umstände«/
insonderheit aber auch auf obgedachter des H. Reichs Churfürsten und Standen
und der AÜwesenden Rathen Bottschafften und Gesandten ansehnliche kecom-
menöarion und EinratheN/gewilliget und verordnet/verordnen und wollen auch
in Krafft dieses / daß sie Grafen und deren Gräfliche Vescenäenren undErbe^
innerhalb den nächsten von Daro dieses Briefs anlauffmden zwölffJahren von
keinem Unsern Kayserl. auch andern Gerichten im H Röm. Reich mir einigen
trocelleN/^länäLren und^xecurionen in schuld-Sachen weiter nicht ange-
fochten noch beschweret / sondern biß nach Schliessung jetzt-bestimmter zwölff
Jahren mit sogethanen Schulden-krocEn wider Sie allerdings eingehalten
und stillgestanden werde / sodann daß sie Grafen und deren Erden von allen
verfallenen- und noch in solcher Zeit der 12. Jahren fallenden Zinßen gantzlich
befreyet seyn und bleiben sollen / jedoch mit dem Beding und Anhang / daß Sie
unterdessen den gantz dürfftigen und Noth - leydenden Oeäitoribus, und welche
cx piä caulk zu fordern haben / Christlich und nach Möglichkeit an Hand gehen
und begegnen sollen.
Und gebieten darauf allen und jeden Obrigkeiten, und insonderheit mehr-
gedachten Graffen von Nassau habenden Oeäicoren / wo die allenthalben im H.
Reich gesessen seynd, daß sie mit Ihnen Graffen von Nassau und Ihren Erben
obbestimmte Zeit über in Gedult stehen / und Dieselbe wider diß Unsere Kayserl.
Verordnung und lnclulr mit einigen Processen / wie dieselben Nahmen haben/
noch in andere Weiß noch Weg nicht bekümmern / anfechten noch beschweren /
sondern Dieselbe bey dieser Unserer Kayserl. Verordnung ruhig und unmrbirt
verbleiben lassen; An deme beschicht Unser gnädigster und ernster Will und
Meynung. Mit Urkund diß Briefs rc. Laxenburg den 26.^37 ^nnoi666.
I,ic. 6.
LxtraÄU8 Reichs»Fürsten - Raths - prorocoUi
d. ä. 2.6. ^arcii, 5. r666.
^^Altzburgisches OireLkorium proponirte in Orculo, es seye erinnerlich /
wovon es am nächst verwichenen Sambstag erwunden/ daß man sich
wegen des Gräsi. Nassauischen ^lorarorii nicht vergleichen können / in-
sonderheit was gestalten der SachsemAltenburgische Herr Abgesandter im Nah-
men Jhro Fürstl. Durch!, zu Baaden - Durlach ein zu ertheilen be¬
gehret/ daß solches Moratorium denen bereits beschchenen Lxecurionen nicht
xrLjuäicirlich seyn solte / massen dann die Fürstl. VireQoriL übernommen / sol-
ches dem Chur - Mayntzischen VLreLtorio zu hinterbringen; Weil aber die Kür-
tze der Zeit nicht erduldet/ daß damahls des Churfürstk. LolleZii Lesolmion er-
b 2 folgen
 
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