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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 3.1844

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Die kirchliche Glaubensänderung zu Ladenburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.22585#0212
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197

abfordern zu köuuen G), und erwiederte die Citation mit einer wohl-
belegten Protestation. Es bestritt dieselbe die Kompetenz des Kammer-
gerichts in erster Instanz und legte dar, wie die Laden burger zunächst
vor das einheimische Gericht gehörten, daß aber der Bischof.in vor-
liegender Sache den Kurfürsten niemals um eine Rechtshilfe ange-
gangen habe, welche mau ihm doch keineswegs verweigert haben
würde G").
In der hierauf anfangs Juli erfolgten Erceptionsschrift des
bischöflichen'Anwalts (") wurde in kräftiger Darstellung vorgebracht,
„es lasse sich der Bischof dadurch nicht irren, wenn der Kurfürst vor-
gebe, die Lad en bürg er wären seine gelobten und verpflichteten Un-
terthemen, und ihm als ihrer nächsten ordentlichen Oberkeit ohne
Mittel unterworfen; denn die Stadt feye nur zum halben Theil in
Pfandsweise der Pfalz zugethan. Also dürfe bei dieser Gemeinschaft
nichts verhandelt werden, ohne Zuthun des Bischofs, vor welchem
die Ladenburger gleichfalls ihr Recht zu nehmen und zu geben
hätten. Es gebühre sich aber nicht, daß derjenige, welcher Grund-
herr, geistlicher Richter und Mitoberkeit sey, vor und bei dem bloßen
Pfand Herrn um Rechtshilfe wider seine Unterthanen nachsnche.
Daher habe der Bischof sich an kein anderes, als an das Neichs-
kammergericht wenden können" (").
Auf diese Erceptionen reihte der ladenburgische Anwalt im
September seine Replik und Protestation ein (^), und in Folge dessen
der bischöfliche im November seine Duplik und Eventualkonklusion (").
Er legte in derselben dar, daß der Bischof bereits vor seinem Ansuchen
am kaiserlichen Hof schon Schritte bei dem Kurfürsten gethan ("),

(9) Bericht des Statthalters und der Räthe zu Heidelberg an den Kurfürsten,
clal. 6. Juni 1556.
(10) Schreiben des Kurfürsten an.die Kammerrichter zu Spcier, <lat. Heidel-
berg, 16. Juni 1556.
(11) Der bischöfl. Anwalt war vr. von Kaden, der ladenb. dagegen vr. Deschler.
Ihre beiden Gewaltsbriefe, pra«8. 19. Juni 1556.
(12) LL-ceMone« contra der Kurpfalz vermeinte Abforderung, prae8. 6. Juli 1556.
(13) (cum in8ert. protestationid.) contra den Bischof von Worms, prse8.
17. September 1556.
(14) Dup/r'crre et in eventnm eonelu8ion68 contra Ladenbur^g, pr»68. 9. Novem-
ber 1556.
-(15) Gs ward hierbei auf ein Schreiben des Bischofs an Kurfürst Friedrich,
list. Ladenburg, 2. Jänner 1555, verwiesen.
 
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