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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Efringen. Eine breisgauische Dorfgeschichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0403
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in politischer und öconomischer Beziehung für ein selbststän-
diges Gericht zu Efringen aufgeführt werden konnten.

Man suchte der Sache nun dadurch abzuhelsen, daß von
den drei gewöhnlichen Jahres-Gerichten zwei zu Kirchen und
eines zu Efringen abgehalten werden sollten. Die Kirchener
zeigten sich aber höchst entrüstet über diese Zumuthung, und
erklärten rundweg, es sei „ihren Ehren zuwider, nur ein einzig
Mal nach Efringen zu gehen."

„Was wollen denn diese Fischstich ling ehieß es höh-
nisch zu Kirchheim. „Wir sind doppelt so stark, wie sie, und
besizen unser Gericht seit unvordenklichen Zeiten. Die Efrin-
ger wären ja, bei ihrer Handvoll Bürger, nicht einmal im
Stande, genug Beisizer zu einem eigenen Gerichte aufzubringen!
Eine solche unsere uralten Rechte und Gewohnheiten verlezende
Neuerung darf nicht geduldet werden, und wenn der Trot-
tenfnß") alle Tage zum Amte lauft."

Ein solcher Hochmuth mußte dort nicht allein viel böses
Blut erregen, sondern auch der Regierung mißfallen. Es war
eine halb lustige, halb traurige Geschichte, woran sich die N a ch-
baren der beiden Streiterinen Herzlichst ergözten. Die Regie-
rung aber würdigte die Gründe der Efringer und gestattete
ihnen 1756 das ersehnte eigene Dorfgericht 20).

Sie verdienten diese Rücksicht; denn es waren fleißige und
sparsame Leute, welche in ihrem Gemeindehaushalt keinc
Schulden aufkommen ließen, wie empfindlich sie auch „von den
geldklemmen Zeiten" berührt wurden. Seit 1730 hielt sich ihre
Einnahme zwischen 600 bis 750 und ihre Ausgabe zwi-
schen 500 bis 700 Pfunden; im Jahre 1762 aber betrug jene
924 und diese nur 374 Pfunde.

18) Der Uebernamen der Efringern bei ihren Nachbaren.
t9) Das war nicht etwa der Efringer Gemeindsbote, welcher die „Bitt-
schriften um ein eigenes Gericht" nach der Amtsstadt trug, sondern ihr
Dorszeichen — der bekannte „Trudenfuß", ein aus 5 Linien bestehendes
Zsaches Dreieck, welches der Aberglauben gerne über die Thüren der Vieh-
stalle schrieb, nm die Heren davon abzuhalten.

20) Acten übcr diese Sache von 1755 und 1786.
 
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