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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Hrsg.]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Zunftempörungen in Konstanz. Nach den Quellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0584
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- . 570

Am folgenden Dienstag (19ten Dezember) aber saß der neue
Rath von 23 Mitgliedern zum erstenmale beisammen, und er-
mählte zum Bürgermeister den Konrad Mangolt von den
Geschlechtern, und zum Reichsvogte den vormaligen Bnrgermeister
Hanns Andras aus der Gemeinde.

Hieraus am S. Thomastage (21sten Dezember), Morgens
nach der ersten Messe im Münster, berief jeder Zunftmeifter
seiue Zünftigen in das Zunsthaus, von wo fünfe derselben mit
deu Jhrigen aus die Rathsstube zogeu, wo ihneu der Richtungs-
brief und die Stadtsatzungen verlesen wurden. Hieraus
schwureu die Züufte, der Bürgermeister, der Vogt und die Räthe,
den königlichen Brief allezeit getreulich zu halten, was heruach
vou den süns andern Zunftmeistern und ihren Genossen eben-
falls und in gleicher Weise geschah.

Nachdem König Sigmund sofort die ersten 10,000 Gul-
den von den Strafgeldern erhalten, kam er am Samstage vor
Weihnachtcn (23sten Dezember) mit großem Volke gegen Mittag
in Coustanz an und begab sich auf die bischöfliche Pfalz. Die
Stadt schenkte demselben beim Eiuziehen zwei Wägen mit Wein,
woraus ein Fuder Elsäßer und zwei Fuder Landweins waren,
sodann drei Wägen mit Haber und zwei hübsche große Ochsen.
Die noch rückständigen 18,000 Gulden der Strafsumme wurden
ihm Dienstags den 17ten Jänner 1431 bis auf 2500 Gulden
abbezahlt, und nach vier Tagen auch dieser Rest, worauf der
König alle Briefe und Verschreibungen herausgab.

Hierauf, an demselben Tage, ließ er die Gemeinde aus
dem Kaufhause versammeln, und ihr abermals den Rich-
tungsbrief vorlesen; wobei Herzog Wilhelm von Baiern
sie als königlicher Stellvertreter aus die Nachtheile und Strafen
aufmerksam machte, welche die Nichtbeobachtung desselben unnach-
sichtlich zur Folge haben würde.

Dem ehemaligen Bürgermeister Ehinger, welcher die meiste
Schuld an der Vertreibung der Geschlechter trug, ward verboten,
sich ohne besondere Erlaubniß des Königs in Constanz aufzu-
halten, und ihm zugleich eine Strafe auferlegt, deren Betrag sich
wenigstens auf 1000 Gulden belief.
 
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