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Verein für Badische Ortsbeschreibung [Editor]
Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d. Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische Ortsbeschreibung — 2.1860-1862

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Die Zunftempörungen in Konstanz. Nach den Quellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.22622#0583
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schlechter zu Pfahlbürgern cmzunehmen, so muß Constanz
seinen Leuten dieser Klasse das Bürgerrecht absagen, und darf
keine neuen mehr aufnehmen."

„Wer von den alten Geschlechtern, es sei Weib oder
Mann, sich zu der Gemeinde befreundet, darf mit denselben ge-
hen, jedoch unbeschadet der Zunft, worin er gewesen, wie über-
haupt unbeschadet den Zunftrechten. Diejenigen dieser Befreun-
deten, welche mit den Geschlechtern ausgezogen und wiederum
nach Constanz zurück wollen, dürfen beliebig entweder bei den-
selben verbleiben, oder in ihre früheren Zünfte wieder eintreten.
Alle Wiederkehrenden aber mögen zur Uebernahme eines billigen
Antheils an der über die Stadt verhängten Strafe beigezogen
werden, obgleich sie nicht strafbar sind."

„Jedermann zu Constanz, reich oder arm, kann sein
dortiges Bürgerrecht aufgeben und ungehindert an einen an-
dern Ort überstdeln. Diese kaiserliche Ordnung und Satzung
müßen Rath und Gemeinde alle Jahre verlesen lassen und
neu beschwören, jedoch dem römischen Reiche, dem Bischof und
Hochstifte zu Constanz in allen obgenannten Stücken und Ar-
tikeln ohne Gesährde. Und sollten Einer oder Mehrere dieselbe
in einem oder mehreren Artikeln übertreten, so verfallen sie je-
desmal mit Leib und Gut ohne Gnade dem König."

Hierauf am Samstage (16ten Dezember), nach dem Jmbiße
(Mittagsmahl), traten die vom Rathe geordneten sieben Männer
zusammen, und theilten die bisherigen 20 Zünfte in zehen
ein, welches folgende waren: Die Zunft der Kaufleute mit
den Goldschmieden und 15 Mann von den Leinwebern, die der
Metzger mit den Krämern und etlichen Gerbern, die der Schuh-
macher mit 14 Mann von den Gerbern, die der Schmiede
mit dcn Zimmerleuten und Bindern (Küfern), die der Brod-
bäcker mit den Weinschenken, die der Fischer mit den Woll-
webern, die der Schneider mit den Kürsenern, die der März-
ler (Kleinverkäufer) mit 14 Gerbern, die der Schiffleute mit
den Scherern und Badern, und 20 Leinwebern, und die der
Rebleute, welche eine Zunft für sich selbst (also keine Gaffel
oder zusammengesezte) bildete.
 
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