Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
o o Ö o
Nummern.
Vormittags 10 Uhr: No. 1 —101
Nachmittags 3 Uhr: No. 102—Schluss.
Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 5°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit Mk. :/2, bis zu
Mk. 100.— mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über.
Die Namen der Meister sind beibehalten, wie solche in den
Verzeichnissen des Besitzers sich vorgefunden haben.
Im Uebrigen können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet.
Sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebot Differenzen entstehen, so wird die Nummer sofort von
Neuem ausgeboten.
Die Grössen der Gemälde sind ohne Rahmen in Centimeter
angegeben.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf das
Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator
Rudolf Bangel
Telephon No. 547.
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Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
o o Ö o
Nummern.
Vormittags 10 Uhr: No. 1 —101
Nachmittags 3 Uhr: No. 102—Schluss.
Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 5°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit Mk. :/2, bis zu
Mk. 100.— mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen Mindererlös ist derselbe
haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über.
Die Namen der Meister sind beibehalten, wie solche in den
Verzeichnissen des Besitzers sich vorgefunden haben.
Im Uebrigen können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur
Prüfung bietet.
Sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebot Differenzen entstehen, so wird die Nummer sofort von
Neuem ausgeboten.
Die Grössen der Gemälde sind ohne Rahmen in Centimeter
angegeben.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf das
Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator
Rudolf Bangel
Telephon No. 547.
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