BEDINGUNGEN DER AUCTION.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt.
Der Steigerer hat ein Aufgeld von 5% des Steigpreises zu
entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1. —, über
Mk. 100. — mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen
ist, steht dem Auctionator das Recht zu, Gemälde, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer
davon zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen Mindererlös
ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen An-
spruch hat.
Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über.
Sämmtliche Gemälde werden unter der Garantie,
dass sie von den im Catalog angegebenen Künstlern
gemalt sind, verkauft. — Im Uebrigen können Recla-
mationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete das Recht
vor, nach oder ausser der Reihe zu versteigern und wird,
sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot
Differenzen entstehen, die Nummer sofort von Neuem aus-
geboten.
Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf
das Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator.
Rudolf Bangel
Telephon 547.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt.
Der Steigerer hat ein Aufgeld von 5% des Steigpreises zu
entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1. —, über
Mk. 100. — mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen
ist, steht dem Auctionator das Recht zu, Gemälde, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer
davon zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen Mindererlös
ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen An-
spruch hat.
Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über.
Sämmtliche Gemälde werden unter der Garantie,
dass sie von den im Catalog angegebenen Künstlern
gemalt sind, verkauft. — Im Uebrigen können Recla-
mationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden,
da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete das Recht
vor, nach oder ausser der Reihe zu versteigern und wird,
sollten etwa durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot
Differenzen entstehen, die Nummer sofort von Neuem aus-
geboten.
Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf
das Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator.
Rudolf Bangel
Telephon 547.