Verkaufs-Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern.
Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 5°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100. — können mit Mk. I.—, über
Mk. ioo. — mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gemälde etc., welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen Mindererlös ist der-
selbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde lebender Meister werden unter der Garantie,
dass sie von den im Katalog angegebenen Künstlern gemalt sind,
Verkauft. — Im Uebrigen können Reclamationen nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegen-
heit zur Prüfung bietet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, auch äusser
der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen Zu-
schlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, dieNummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen in
Centimeter. H = Höhe, B = Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf das
Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator
Telephon No. 547.
S GG
AW
Rudolf Bangel.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der
Nummern.
Bedingungen der Auction.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat ein Aufgeld von 5°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 100. — können mit Mk. I.—, über
Mk. ioo. — mit Mk. 5. — mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist,
steht dem Auctionator das Recht zu, Gemälde etc., welche inner-
halb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind,
für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am geeignetsten er-
scheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Steigerer davon
zu benachrichtigen. — Für einen etwaigen Mindererlös ist der-
selbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr
des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und
Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr
des Steigerers. — Während der Dauer der Auction ist der
Auctionator nicht verpflichtet Rechnung zu ertheilen, oder Gegen-
stände, sollten sie gleich bezahlt sein, abzugeben.
Die Gemälde lebender Meister werden unter der Garantie,
dass sie von den im Katalog angegebenen Künstlern gemalt sind,
Verkauft. — Im Uebrigen können Reclamationen nach erfolgtem
Zuschlag nicht berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegen-
heit zur Prüfung bietet.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, auch äusser
der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen Zu-
schlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, dieNummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Die Grössen der Gemälde verstehen sich ohne Rahmen in
Centimeter. H = Höhe, B = Breite.
Aufträge und Gebote werden angenommen und auf das
Gewissenhafteste ausgeführt durch den Kunstauctionator
Telephon No. 547.
S GG
AW
Rudolf Bangel.