"Verkauf* - Ordnung.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen
Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Es werden versteigert:
Montag Vormittag 10 Uhr
und
Montag Nachmittag 3 Uhr
1. Metallarbeiten
2. Porzellan
3. Schlüssel
4. Uhren
5. Stickereien und
Textilarbeiten
6. Gemälde,
Miniaturen etc.
No. 1-393.
Dienstag Vormittag 10 Uhr
und
Dienstag Nachmittag 3 Uhr
Mittwoch Vormittag 10 Uhr
und
Mittwoch Nachmittag 3 Uhr
No.
394—720.
No.
721 — 1042.
7. Möbel etc.
8. Bestecke
9. Steingut
10. Fayence etc.
11. Glas
12. Edelmetalle
13. Fliesen
14. Leder etc.
15. Pfeifen
16. Diverse
17. Münzen, Medaill.
18. Spielkarten
Donnerstag Vormittag 10 Uhr
und
Donnerstag Nachmittag 3 Uhr
19. Prachteinbände No. 1043—Schluss.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.— mit
Mk. 1. — , über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne
den Steigerer davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös
ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. -
Während der Dauer der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen, oder Gegenstände, sollten sie gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Bezeichnung der Kunstgegenstände ist nach den Angaben des
Besitzers beibehalten. Garantie für Aechtheit wird nicht geleistet.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich befinden, und können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf BailCfGl.
Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
äusser der Reihe zu versteigern, und wird, sollten etwa durch einen
Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Es werden versteigert:
Montag Vormittag 10 Uhr
und
Montag Nachmittag 3 Uhr
1. Metallarbeiten
2. Porzellan
3. Schlüssel
4. Uhren
5. Stickereien und
Textilarbeiten
6. Gemälde,
Miniaturen etc.
No. 1-393.
Dienstag Vormittag 10 Uhr
und
Dienstag Nachmittag 3 Uhr
Mittwoch Vormittag 10 Uhr
und
Mittwoch Nachmittag 3 Uhr
No.
394—720.
No.
721 — 1042.
7. Möbel etc.
8. Bestecke
9. Steingut
10. Fayence etc.
11. Glas
12. Edelmetalle
13. Fliesen
14. Leder etc.
15. Pfeifen
16. Diverse
17. Münzen, Medaill.
18. Spielkarten
Donnerstag Vormittag 10 Uhr
und
Donnerstag Nachmittag 3 Uhr
19. Prachteinbände No. 1043—Schluss.
Bedingungen der Auction.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der Steigerer
hat ein Aufgeld von lO°/o des Steigpreises zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 10.— können mit 50 Pf., bis zu Mk. 100.— mit
Mk. 1. — , über Mk. 100.— mit Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist, steht dem
Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auction nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers
auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne
den Steigerer davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös
ist derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. -
Während der Dauer der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet
Rechnung zu ertheilen, oder Gegenstände, sollten sie gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Bezeichnung der Kunstgegenstände ist nach den Angaben des
Besitzers beibehalten. Garantie für Aechtheit wird nicht geleistet.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich befinden, und können Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die übliche
Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt durch
Telephon 547. Rudolf BailCfGl.