Verkaufs=Ordnung.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe zu ver-
steigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur dem mit Katalogen versehenen Personen ist der Zu-
tritt zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/0 des Steigpreises
zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 72 Mk., bis zu
Mk. 100.— mit Mk. l. — , über Mk. 100.— mit Mk. 5.-
mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist.
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Kunstblätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung
zu ertheilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Blätter lebender Meister werden unter der Garantie
verkauft, dass sie von den im Katalog benannten Künstlern
gemalt sind. Die Grössen sind in Centimeter angegeben
und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Sie werden im Uebrigen ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft in welchem sie sich befinden und können anderweitige
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie
auf Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch
Telephon 547. Rudolf Bange!.
Gesuche um Ansichtsendungen, welche für Rechnung und Gefahr
des Bestellers gehen, werden postwendend erbeten.
Die Versteigerung geschieht ohne Reserve und nach der
Reihenfolge der Nummern, doch behält sich der Unterzeichnete
ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der Reihe zu ver-
steigern, und wird, sollten etwa durch einen Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebot Differenzen entstehen, die Nummer
sofort von Neuem ausgeboten.
Bedingungen der Auction.
Nur dem mit Katalogen versehenen Personen ist der Zu-
tritt zur Ausstellung und die Beiwohnung der Auction gestattet.
Die Versteigerung findet gegen Baarzahlung statt. Der
Steigerer hat das übliche Aufgeld von 10 °/0 des Steigpreises
zu entrichten.
Gebote bis zu Mk. 20.— können mit 72 Mk., bis zu
Mk. 100.— mit Mk. l. — , über Mk. 100.— mit Mk. 5.-
mindestens abgegeben werden.
Sofern nicht ein anderes Uebereinkommen getroffen ist.
steht dem Auctionator das Recht zu, Gegenstände, welche
innerhalb 24 Stunden nach Ablauf der Auction nicht bezahlt
sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm am geeignetsten
erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner
davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.
Die Kunstblätter gehen beim Zuschlag in Rechnung und
Gefahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur
Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt,
jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auction ist der Auctionator nicht verpflichtet Rechnung
zu ertheilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein,
abzugeben.
Die Blätter lebender Meister werden unter der Garantie
verkauft, dass sie von den im Katalog benannten Künstlern
gemalt sind. Die Grössen sind in Centimeter angegeben
und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite die Breite.
Sie werden im Uebrigen ohne Garantie und in dem Zustande
verkauft in welchem sie sich befinden und können anderweitige
Reclamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet.
Aufträge und Gebote werden angenommen und gegen die
übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt, sowie
auf Wunsch Kataloge gratis und franco versandt durch
Telephon 547. Rudolf Bange!.
Gesuche um Ansichtsendungen, welche für Rechnung und Gefahr
des Bestellers gehen, werden postwendend erbeten.