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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Verzeichnis der hervorragenden Japan- und China-Sammlung des ehemaligen Kaiserlich Deutschen Generalkonsuls in Japan Herrn Dr. Schmidt-Leda † u.a.: Versteigerung in Frankfurt a. M. ... (Nr. 717): bestehend aus einer chronologischen Kollektion von Farbenholzschnitten aus der ältesten Zeit bis zur Mitte des XIX. Jahrhunderts und Arbeiten in Lack, Holz, Elfenbein, sowie Schwertzieraten: Versteigerung in Frankfurt a. M.... Dienstag und Mittwoch den 3. und 4. November 1908 — Frankfurt am Main, 1908

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https://doi.org/10.11588/diglit.30834#0005
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Uerkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern,
doch behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch
außer der Reihe zu versteigern.

UDFmittag Mr. 1—177,
nachmittag „ 17S—354,
uDrmittag ,, 365—518,

Mittwach

nachmittag „ 513—Schluh.

Bedingungen der fluktion.

Huf den mit KatalugEn UEFsehenEn PEFsunEn ist der Zutritt zur
Ausstellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat
ein Aufgeld von 10% des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1. —, über M. 100.— mit
M. 5.— mindEstEns abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Unter-
zeichneten das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach
Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf
die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den
Schuldner davon zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist
derselbe haftbar, während er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme ge-
schieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. —
Während der Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rech-
nung zu erteilen, oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Gegenstände werden uniEF BaFanÜE dEF EchthEit, aber in dem
Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden. Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlag in Hinsicht auf die Erhaltung können nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Beanstandung
der Echtheit muß innerhalb 14 Tagen vom Ablauf der Auktion stattfinden,
andernfalls sie nicht mehr berücksichtigt wird.

ftuftFägE und BEhutE werdenangenommenund durch zuverlässigeKom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
gilt Frankfurt a. M.

TElEphDn 547.

Rudolf Bangel.
 
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