Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 810): Verzeichnis der Gemälde älterer und moderner Meister welche die Sammlung des Herrn Edouard de Vigny-Chatou bildeten: Verstegerung: Dienstag, den 12. März 1912 in Frankfurt a. M. — Frankfurt a. M., 1912

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.16858#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch
behält sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch ausser der
Reihe zu versteigern.

Bedingungen der Äuktion.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Aus-
stellung und die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat ein
Aufgeld von 10% des Steigpreises zu entrichten.

Gebote bis zu M. 100.— können mit M. 1.—, über M. 100.— mit M. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Sofern nicht ein anderes Übereinkommen getroffen ist, steht dem Auktio-
nator das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden nach Ablauf
der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers, auf die ihm am
geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon
zu benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während
er auf Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gemälde gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer
der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen, oder
Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Die Kunstwerke werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich
befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag können nicht berücksichtigt
werden, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Bezeichnungen
sind nach den Angaben des Vorbesitzers beibehalten. Die im Katalog befind1
liehen Angaben und Beschreibungen werden nicht gewährleistet. Die Masse
sind in Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite
Zahl die Breite.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kom-
missionäre gegen die übliche Provision auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Telephon Amt I, 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemässem Anfassen der Gemälde entstandenen Schaden ist
der Besucher haftbar.
 
Annotationen