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Rudolf Bangel <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Rudolf Bangel [Hrsg.]
Katalog / Rudolf Bangel: Versteigerung in Frankfurt a.M. (Nr. 964): Verzeichnis über Gemälde moderner u. älterer Meister, Kunstblätter usw.: Antiquitäten, kunstgewerbliche Gegenstände ... aus den Beständen eines Mitteldeutschen Museum ; Versteigerung in Frankfurt am Main, Neue Börse ; Dienstag u. Mittwoch, den 24. u. 25. September 1918 — Frankfurt, 1918

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https://doi.org/10.11588/diglit.17248#0005
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Verkaufs-Ordnung.

Die Versteigerung geschieht nach der Reihenfolge der Nummern, doch behält
sich der Unterzeichnete ausdrücklich das Recht vor, auch außer der Reihe zu versteigern.

Dienstag von Nr. 1—250
Mittwoch von Nr. 251 —Schluß.

Bedingungen der Auktion,

welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und
die Beiwohnung der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für den
Unterzeichneten ein Aufgeld von 10 % des Steigpreises zu zahlen. Die nach der Bundes-
ratsverordnung vom 5. Mai 1918 erhöhte Luxussteuer von Pos. 1—3 des § 7 ist ebenfalls
zu entrichten.

Diese Steuer beträgt 10%. Sie wird vom Steigpreis zuzüglich Aufgeld berechnet.

Gebote bis zu Mk. 100.— können mit Mk. 1.—, über Mk. 100.— mit Mk. 5.—
mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
(Verordnung vom 10. 7. 02.)

Dem Auktionator steht das Recht zu, Gegenstände, welche innerhalb 24 Stunden
nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des Steigerers auf die ihm
am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen, ohne den Schuldner davon lu
benachrichtigen. Für einen etwaigen Mindererlös ist dieser haftbar, während er auf
Mehrerlös keinen Anspruch hat.

Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Gefahr des Steigerers
über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht mit möglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers. — Während der Dauer der Auktion ist der
Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteilen oder Ersteigertes, sollte es gleich
bezahlt sein, abzugeben.

Alles wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem es sich be-
findet. Der Katalog ist von Sachverständigen festgestellt, im wesentlichen sind die
Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten, diese werden, wie alle sonstigen Angaben
im Katalog, nicht gewährleistet. Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag werden nicht
berücksichtigt, da die Ausstellung Gelegenheit zur Prüfung bietet. Die Maße sind in
Zentimeter angegeben. Die erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite und die dritte
Zahl die Breite bezw. Tiefe.

Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuverlässige Kommissionäre,
gegen die übliche Provision, auf das Gewissenhafteste ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt

Frankfurt a. M.

Telephon Hansa 547. Rudolf Bangel.

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände entstandenen Schaden
ist der Besucher haftbar.

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