AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in der Regef nach der Reihen*
fofge der Mummern f Sie erfofgt gegen sofortige Bar*
zafifung, zuzügfich eines Aufge[des von 2o% des Steig*
preises f Wenn zwei oder mehrere Personen zugfeich das*
sefhe Geßot abgehen und die Aufforderung zur Ahgahe
eines höheren Geßots erfofgfos hfeiht, entscheidet das Los.
Bei Streitigkeiten üher den Zuschlag wird der hetreffende
Gegenstand noch einmaf ausgeßoten f Das Eigentum
geht erst mit der Zahfung des Kaufpreises, die Gefahr
hereits mit dem Züschfag auf den Käufer üher IAuf der
Versteigerung gehäufte Gegenstände sind mit Rüchsicßt
auf die Gefdfage spätestens innerhafh 24 Stunden nach
erfofgtemZüschfag zu zahfen / Bei späterer Zahfung ist
d^r Käufer für a(Te irifofge der Schwanhungen des Gefd*
ntarhts entstehenden VerCuste hafrhar I Während der
Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet,
gesteigerte und hereits hezahfte Gegenstände herauszu*
gehen / Kitte Gewähr für die im Katafog enthahtenen
Angahen wird nicht ühernommen / Auch werden Re-
kfamationen nach erfofgtem Züsch tag nicht herüchsichtigt,
da die Aussteffung Gefegenheit zur Prüfung hietet f Kür
etwaigen, hei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände
entstandenen Schaden ist der Besucher hafthar / Aufträge
nehmen die Versteigerungsfirma, sowie sämtfidte Kunst*
handfungen des In* und Auslandes entgegen / Afs
vereinharter Erfüllungsort für äffe Verpflichtungen der
Käufer gift Kranhfurt am Main.
Preis des Katafog es G.*Mfi. /.—
Die Versteigerung geschieht in der Regef nach der Reihen*
fofge der Mummern f Sie erfofgt gegen sofortige Bar*
zafifung, zuzügfich eines Aufge[des von 2o% des Steig*
preises f Wenn zwei oder mehrere Personen zugfeich das*
sefhe Geßot abgehen und die Aufforderung zur Ahgahe
eines höheren Geßots erfofgfos hfeiht, entscheidet das Los.
Bei Streitigkeiten üher den Zuschlag wird der hetreffende
Gegenstand noch einmaf ausgeßoten f Das Eigentum
geht erst mit der Zahfung des Kaufpreises, die Gefahr
hereits mit dem Züschfag auf den Käufer üher IAuf der
Versteigerung gehäufte Gegenstände sind mit Rüchsicßt
auf die Gefdfage spätestens innerhafh 24 Stunden nach
erfofgtemZüschfag zu zahfen / Bei späterer Zahfung ist
d^r Käufer für a(Te irifofge der Schwanhungen des Gefd*
ntarhts entstehenden VerCuste hafrhar I Während der
Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet,
gesteigerte und hereits hezahfte Gegenstände herauszu*
gehen / Kitte Gewähr für die im Katafog enthahtenen
Angahen wird nicht ühernommen / Auch werden Re-
kfamationen nach erfofgtem Züsch tag nicht herüchsichtigt,
da die Aussteffung Gefegenheit zur Prüfung hietet f Kür
etwaigen, hei unsachgemäßem Anfassen der Gegenstände
entstandenen Schaden ist der Besucher hafthar / Aufträge
nehmen die Versteigerungsfirma, sowie sämtfidte Kunst*
handfungen des In* und Auslandes entgegen / Afs
vereinharter Erfüllungsort für äffe Verpflichtungen der
Käufer gift Kranhfurt am Main.
Preis des Katafog es G.*Mfi. /.—