AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung gescßießt in cfer RegeCnacß der Reißen-
fofge derNummern / Sie erfofgt gegen sofortige Barzaß-
fung in R.=M., zuzügficß eines Aufgefdes von 15% des
Steigpreises. Verspätete /Laßfungen sind nur mit aus-
drücfficßem Einverständnis der Auftionsfinna zufässig
und ßanfmäßig zu verzinsen. Wenn zivei oder meßrere
Personen zugfeicß dassefße Geßot aßgeßen, unddie Auf-
forderung zur Aßgaße eines ßößeren Geßots erfofgfos
ßfeißt, entscßeidet das Los. Bei Streitigfeiten üßer den
SLuscßfag wird das ßetrejfende Gemäfde nocß einmaf
ausgeßoten/ Das Eigentum geßt erst mit der /Laßfung des
Kaufpreises, die Gefaßr ßereits mit dem Zusdofag auf den
Käufer üßer / Wäßrend der Dauer der Auftion ist der
Versteigerer iticßt verpßicßtet, gesteigerte undßereits ße-
zaßfte Gemäfde ßerauszugeßen f Die Auftionsfirma ßat
das Recßt, gesteigerte, innerßafß 24 Stunden nicßt ße-
zaßfte Gemäfde auf Kosten und Gefaßr des Steigerers
weiter zu verfaufen / Die im Katafog entßaftenen Zu-
scßreißungen, die sicß auf die Angaßen der Vorßesitzer
stützen, werden nicßt gewäßrfeistet / Aucß werden Re-
ffamationen nacß erfofgtem Zuscßfag nicßt ßerücfsicßtigt,
da die Aussteffung Gefegenßeit zur Prüfung ßietet f Tür
etwaigen, ßei unsacßgemäßem Anfassen der Gemäfde
entstandenen Scßaden ist derBesucßer ßafißar f Aufträge
neßmen die Versteigerungsfirma, sowie sämtficße Kunst-
ßandfungen des Jn= undAusfandes entgegen f Afs ver-
einßarter Erfüffungsort für affe Verpflidotungen der
Käufer gift Tranffurt am Main.
Preis des Katafoges
R.=M. 3.- '
Die Versteigerung gescßießt in cfer RegeCnacß der Reißen-
fofge derNummern / Sie erfofgt gegen sofortige Barzaß-
fung in R.=M., zuzügficß eines Aufgefdes von 15% des
Steigpreises. Verspätete /Laßfungen sind nur mit aus-
drücfficßem Einverständnis der Auftionsfinna zufässig
und ßanfmäßig zu verzinsen. Wenn zivei oder meßrere
Personen zugfeicß dassefße Geßot aßgeßen, unddie Auf-
forderung zur Aßgaße eines ßößeren Geßots erfofgfos
ßfeißt, entscßeidet das Los. Bei Streitigfeiten üßer den
SLuscßfag wird das ßetrejfende Gemäfde nocß einmaf
ausgeßoten/ Das Eigentum geßt erst mit der /Laßfung des
Kaufpreises, die Gefaßr ßereits mit dem Zusdofag auf den
Käufer üßer / Wäßrend der Dauer der Auftion ist der
Versteigerer iticßt verpßicßtet, gesteigerte undßereits ße-
zaßfte Gemäfde ßerauszugeßen f Die Auftionsfirma ßat
das Recßt, gesteigerte, innerßafß 24 Stunden nicßt ße-
zaßfte Gemäfde auf Kosten und Gefaßr des Steigerers
weiter zu verfaufen / Die im Katafog entßaftenen Zu-
scßreißungen, die sicß auf die Angaßen der Vorßesitzer
stützen, werden nicßt gewäßrfeistet / Aucß werden Re-
ffamationen nacß erfofgtem Zuscßfag nicßt ßerücfsicßtigt,
da die Aussteffung Gefegenßeit zur Prüfung ßietet f Tür
etwaigen, ßei unsacßgemäßem Anfassen der Gemäfde
entstandenen Scßaden ist derBesucßer ßafißar f Aufträge
neßmen die Versteigerungsfirma, sowie sämtficße Kunst-
ßandfungen des Jn= undAusfandes entgegen f Afs ver-
einßarter Erfüffungsort für affe Verpflidotungen der
Käufer gift Tranffurt am Main.
Preis des Katafoges
R.=M. 3.- '