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Kunst-Kammer-Auktionen Dr. Theodor Bauer <Berlin> [Hrsg.]
Antiquitäten-Versteigerung wegen Auflösung der Firma und Begründung des neuen Unternehmens Kunst Kammer Auktionen Dr. Theodor Bauer, Leipziger Strasse 26 : Versteigerung: Donnerstag, den 1. Dezember 1927 ... in der Kunst Kammer — Berlin, 1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.29893#0023
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V erkauf sbedingungen

1. Die Versteigerung wird in der Kunst Kammer, Leipziger Straße 26 gegen
Barzahlung in Reichsmark abgehalten.

Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 10% zu entrichten.

2. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen, jedoch bleibt das
Recht Vorbehalten, Nummern zu vereinigen oder zu trennen.

3. Bis zu Rm. 100.— wird um mindestens 1 Mark gesteigert, über Rm. 100.—
um mindestens 5 Mark gesteigert.

4. Bei Streitigkeiten über den Zuschlagspreis wird der betreffende Gegenstand
nochmals ausgeboten.

5. Wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los. (Verfügung vom 10. Juli 1902.)

6. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung, die Gefahr je-
doch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

7. Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt
werden. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
größtmöglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers.

8. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der Eigen-
schaft und vom Zustand der Erhaltung der zur Versteigerung gelangenden
Objekte selbst zu überzeugen. Es werden daher Beanstandungen nach er-
folgtem Zuschlag nicht anerkannt. Erhebliche Fehler und Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die
Nichtangabe verbürgt jedoch keinesfalls das Nichtvorhandensein von Fehlern
oder Beschädigungen.

9. Sämtliche Ankäufe sind ausnahmslos spätestens am Tage nach der Auktion
in bar oder Scheck auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur, falls
diese schriftlich vereinbart, zulässig und sind bankmäßig zu verzinsen.

Andernfalls bleibt das Recht Vorbehalten, den Verkauf frühestens eine
Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom
säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

10. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin Mitte.

Ernst Theinert, Versteigerer
Berlin N 54, Lothringer Straße 3
Fernspr.: Norden 7531
 
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