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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0020
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i6 Von de« Schuldigkeit der Eltern
noch mehr Jahren her vielleicht versoffen
habet, leget jene auch darzu, welche ihr noch
künftigshin noch zu verlausten im Sinn
habet, so werdet ihr finden, daß solche eine
Summa von zo. 6o. und mehrer Gulden
ausmache, von welcher ihr nicht nur allein
eure Kinder kämet in die Schul gehen las-
sen, sondern auch r. oder z. derselben dar-
mit ausheyrathen, oder wenigift ihnen zu
einer ehrlichen Handthierung Verhelffen:
Wann ihr demnach so arm ftyet, daß ihr
vor eure Kinder nichts habet, aber so viel
durch eure Gurgel hinabrinnen lasset, so
sündiget ihr schwerlich, und stehlet dieses
16-mc. e. alles denen Eurigen ab: Also sagt der ge-
>4. o, 17« lehrte Navarras: Daß jener Vatter rodrs
lich sündige, der seinem Rind in wichti-
ger zeitlicher oder auch geistlicher plorh-
wendigkeir Vorsehung zu thun vernach-
läßiget. /»örter', ^«i
Mr r/^r, ckci Mir »ece/-
Mi^im^/e»r -i-e/ /-er-rirrerrt.
Vatter: Solle dieses dann eine schwere
Sund seyn, wann ich also an einem Sonn-
oder Feyrtag einen Groschen oder Batzen
vertrincke?
Pfarrer: Dieses sage ich nicht, wohl aber
age ich,daß dieses für euch ein Todt-Sünd
eye, wann ihr jetzt noch im Sinn habet so
üeleGroschen durchzujagen, welche ein gros-
e Summa ausmachen; dann gleichwie je-
ner schwerlich sündiget, welcher da von ei-
nem
 
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