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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0031
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gegen ihre Rinder in Zeitlichem. 27
Pfarrer : Diese seynd in augenscheinli- Nor allet»
cher Gefahr des ewigen Untergangs de- «der solle»
renthalben, welche l. nicht nur allein ihren
Kindern keine taugliche Handthierung
lehrnen lassen, sondern auch noch darüber ^,^11
selbe zum Müßiggang oder gar auch zum Mößig-
Bcttlcn anhallen, mit Vermelden: Mei-gang und
ne Rinder können mir daraujsen viel-Bettle»
mehr verbettlen/ als zu Hauß verar-
betten»
U- Neben diesen seynd in augenscheinli-
cher Gefahr der Verdammnuß jene Vat-
ter und Mutteren, welche da die Aussieur
ihrer Kinder mit Fressen, Sauffen, Spie-
len, Hoffart dec Kleider und Schulden
machen durchjagen, indeme selbe nach und
nach in wenig Jahrlein (wie oben in dem
I. Gespräch ist gemeldet worden) so viel
Geld und Gut verthun, daß sie darmit ih-
re Kinder hatten ehrlich versorgen können,
aus Mangel dessen aber ihre Kinder auch
unnothwendiger Weiß in den Bettel schi-
cken.
Mutter: Wohl redlich sagt der Herr
Pfarrer recht, daß mancheElteren unnoth-
wendiger Weiß ihre Kinder in den Bet-
tel/chickcn: dann in unserer Gemeind und
Dorffern weiß ich selbst viele, so gar auch
Soldner, welche ohnerachtet sie r. oder
mehr Stuck Vich im Stall, auch einen
gemeinen Nutzen, und ein Handthierung
haben, auch ein tägliches Tag-Lohn ver-
dienen
 
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