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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0060
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Von der Schuldigkeit der Eltern
n. Eure kleine Kinder bringen offt et-
was mit nacher Hauß, welches sie euch ver-
logner Weiß entweder^ als geschenckt oder
gefunden vorgeben , wann ihr nun innen
werdet, daß sie diese Sacken auf der unge-
kehrten Banck gefunden, und also gestoh-
len haben,so nehmet sie mit euch, oder schi-
cket jemand gewissen und vertrauten mit
ihnen, und lasset sie das gestohlne öffentlich
wieder heim geben, und eine kleine Abbit-
tung thun, welche ihnen aber harter als
hundert Streich fallen wird, euch aber
wird selbe zu einem grossen Ruhm ge-
deyen.
in. Wann eure Kinder also mercklich m
der Hoffart fündigen, so daß sie derent-
willen die Haußgenoffene ctwan verachten,
so gebiethet ihnen, daß sie nicht nur dem
Beleidigten die Händ, sondern auch die
Fuß küssen müssen, und befehlet darneben
denen gegenwärtigen, daß sie so dann die-
sen Erdwurm auslachen sollen.
I V. Leget euren Kindern etwas gewis-
ses zu lehrnen auf. und wann sie das aufer-
legte nicht können, so hencket ihnen das
Buch an den Halß und lasset sie bey dem
Hund aufder Erden essen.
V. Wann eure Kinder nichts aus der
Christen-Lehr oder Predig wissen an Soss-
und Feyrtagen, so lasset sie nicht zu dem
fisch', sondern unter selber Zeit gebet ih-
nen echc Ruthen in die Hand, oder ein Asi-
ms
 
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