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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0090
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86 Von der Schuldigkeit der Eltern
gen und Herumdrehen odc-r gehen bestehet,
ist gantz kein Sünd, aber eure Kinder ha-
ben an diesem allein auch keine Freud, dann
sonsten wurden sie bey euch zu Haust auch
allein Hupffen und springen, oder wenigist
nur mir ihres gleichens, sonderen die
Haupt-Beweg-Ursach ihres Tantzens ist
gemcipiglich diese, daß sie ein grosses Be-
lieben haben mit Personen des anderen
Geschlechts umzugehen, selbe sehen und von
ihnen gesehen zu werden, mit selben Be-
kanntschafft zu machen, und an ihrer Ge-
sellschafft sich zu erlustigen, welches schon
eine läßliche Sünd ist, indeme sie sich we-
nigist auf solche Weiß mit Fleiß in eine
weitschichtige Gefahr zu sündigen begeben,
und selbe lieben: allein auch von diesen will
ich nicht reden, sondern von jenen Tantzen,
welche eine augenscheinliche Gefahr auch
schwerlich zu sündigen mit sich führen: der-
gleichen seynd sie aber in folgenden Um-
standen , wann eure Kinder nicht nur al-
lein zuweilen nur in dem Jahr einen oder
den anderen Tantz thaten,dann dieses eben
nicht viel zu bedeuten harte, sondern wann
sie aus dem Tantz ein Handwerck machen,
wann.ihre Eiteren fast alle Sonn-und
Feyrtäg des Jahrs hindurch solches ihnen
erlaubet, auf alle Kirchweihen, Märckt
und Hochzeiten sie schicket oder lasset; zu-
mahlen es in solchen Umständen unmog-
 
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