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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0091
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gegen ihre Rinder in Geistlichem. 87
lich ist, daß sie lang auch ohne schwere
Todt-Sünd sich erhalten können.
Muccer: So sollen wir dann deswe- Wau« fol-
gen schwere Rechenschafft vor GOtt geben Eks ei«
müssen, und solle uns dieses eine schwere Todt-
Sünd seyn, wann wir in bemeldten^m-^A
standen unsere Kinder nicht von denen Tan- hierin
tzen abhalten? schwerlich
Pfarrer: Ja , absonderlich alsdann sündige»,
wann ihr mercket, daß das Tantzen euren
Kinderen an ihrer Seelen schwerlich schäd-
lich seye. °
Varrer: Ja woher können wir aber die-
ses wissen?
Pfarrer: Solches könnet ihr aus fol-
genden Zeichen abnehmen, als l. wann ihr
vermercket, daß eure Kinder nicht mehr so
andächtig seyen als wie zuvor.
ll. Wann sie mit allem Gewalt denen
Tantzen nachlauffen, und sich darvon nicht
wollen abhalten lassen.
ill. Wann sie um der Tantzen willen die
Christen-Lehren verabsäumen.
IV. Wann sie immerdar von dem Tan-
ken, Buhlen, und ihrer Tantz -Camerad-
schafft reden. ,
V. Wann sie sich mit absonderlicherHof-
fart auf die Tantz-Platz richten.
VI. Wann sie ihr Tantzen bis in die
spate Nacht dauren lassen.
Mann nun einige oder auch mehrere
aus diesen Zeichen auch an euren Kinderen
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