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Beer, Johann Christoph; Ilger, Franz Anton [Bearb.]
Das Gericht der Elteren Auf dieser Welt. Das ist: Kurtze und deutliche Erklärung Der Grossen Schuldigkeit der Elteren, Welche sie haben ihre Kinder ehrlich und Christlich zu erziehen: Eingetheilet in II. Theil, Deren der I. Erweiset was die Elteren ihren Kinderen in Zeitlichem zu lehrnen schuldig, und II. Zu was sie in Geistlichem gegen selbe verbunden seyen: Um besserer Klarheit willen In etlich geistlichen Gesprächen vorgestellet Zwischen Einigen Eltern und ihrem Pfarr-Herrn — Lintz: verlegts Frantz Antoni Ilger, Buchhandler, 1751 [VD18 14845350]

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https://doi.org/10.11588/diglit.52917#0100
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96 Von der Schuldigkeit der Eltern
und dieses ist das lite Stuck, von welchem
ich neulich gemeldet habe, worauf ihr ab-
sonderlich dringen sollet.
Vatter: Was für eine böse Gesellschaft
verstehet der Herr Pfarrer hier?
Durch Pfarrer: Eine llfache, als l- wann ihr
welche sel- den Trost habet von euren Kittderen, daß
selbe noch tugendsam, fromm und in der
2*" Unschuld seyen, so sollet ihr mit allem Fleiß
verhüten, daß eure Söhn oder Töchteren
in keine solche Cameradschaft oder Gespiel-
schafft sich einlaffen, welche da ihres glei-
chens nicht seynd, oder nicht wohl erzogen,
und aller Tugend und Frommkeit feind
seynd; dann wann eure Kinder mit sol-
chen umgehen, so werden sie auch in kur-
tzer Zeit ihres gleichens seyn, und dieses
aus der Ursach, alldieweilen eure Kinder
in der Tugend noch zart und schwach seynd;
dann wann sodann die in der Bosheit
schon ersiarckte über sie kommen, so wer-
den eure Kinder zu schwach seyn, ihre Gott-
losigkeiten zu übertragen, sie werden das
Gespött, mit welcher selbe alles Gutes eu-
rer Kinder verspotten, nicht ausstehen kön-
»u aller neu, sie werden sich schämen, daß sie nicht
yeMler- auch also leichtfertig seyen, wie ihre Ge-
an- sellschafft, es wird ihnen ergehen, wie der
werden" Heil. Augustinus von sich sechsten und sei-
ner bösen Gesellschafft bekennet hat, da er
5. /wßutt. spricht : »o» e/e Ich
i. c»otcL. mich gefchamer, daß rch nicht auch
als»
 
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