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Benndorf, Otto ; Hirschfeld, Otto
Festschrift zur fünzigjährigen Gründungsfeier des Archäologischen Instituts in Rom — Wien, 1879

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https://doi.org/10.11588/diglit.661#0003
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Zur Geschichte des Latinischen Rechtes

Otto Hirschfeld

wol auf keinem Gebiete der römischen Alterthumskunde ist durch
wichtige Funde unser Wissen in solcher Weise erweitert und vertieft worden,
als auf dem bis in unsere Zeit nur wenig angebauten Felde des romischen
Municipalwesens. Kaum sind 35 Jahre vergangen, dass Theodor Mommsen
die kurz zuvor in Spanien gefundenen Stadtrechte von Salpensa und Malaca
der Kenntniss des deutschen Publicums durch seine Ausgabe vermittelte
und das Wesen der latinischen Gemeinden in der Kaiserzeit durch seinen
Commentar erschloss. Und wiederum hat uns der reiche Boden Spaniens
vor wenigen Jahren in den beträchtlichen Resten des Cäsarischen Stadtrechtes
von Urso ein kaum minder farbenreiches Bild einer romischen Bürgercolonie
an dem Wendepunkte zwischen Republik und Monarchie geboten. Man darf
schon jetzt die Behauptung wagen, dass, so erwünscht zur Ausfüllung
mancher Lücken vor Allem die Ergänzung der fehlenden Partien dieser Do-
cumente, die als Repräsentanten ganzer Gattungen einen mehr als indi-
viduellen Werth beanspruchen, sein würde, die wesentlichen Umrisse des
Gemäldes uns bereits deutlich erkennbar vor Augen getreten sind. — Was
allerdings das Latinische Recht selbst und die Abstufungen desselben betrifft,
von denen Gaius an einer viel genannten und viel verkannten Stelle handelt,
so blieb selbst nach der Entdeckung der spanischen Stadtrechte in dieser Hin-
sicht für mannigfache Zweifel Raum. ■ Es ist das Verdienst von Wilhelm
Studemund, auch hier den, wie es schien hoffnungslos zerstörten Worten
 
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