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Amtsbezirk Weinheim [Editor]
Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim (5): Der Bergsträßer Bote: Amts- u. Verkündigungsbl. für d. Bezirksamt Weinheim — 1853

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https://doi.org/10.11588/diglit.42484#0189
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Vierteljähriger Abonnements- ' Einrückungsgebühr für die
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Bergsträßer Bote.
Amts- und Verkündigungsblatt für das Bezirksamt Weinheim.
Fünfter Jahrgang.

Weinheim, den 22. Juni L8L3.

An die Bewohner des Großherzog-
thums Baden!
Seme k. Hoheit, unser durchlauchtigster Regent,
unablässig bemüht, den geistigen wie materiellen
Aufschwung Höchstseineö Landes überall zu heben
und zu fördern, wo sich Anlaß bietet, haben mit
Höchster Entschließung aus großh. Staatsmini-
sterium vom 3. März d. I. durch Aufstellung
einer eigenen Behörde sür Erhaltung der heimischen
Kunstdenkmale auch der alten geschichtlichen Kunst
unseres Vaterlandes außergewöhnlichen Schutz
gesichert.
Zu dieser Überwachung und Erhaltung unserer
alten Knnstdcnkmale gnädigst berufen, bedarf der
Unterzeichnete, um der Aufgabe glücklich und ge-
deihlich zu genügen, auch der theilnehmenden Mit-
wirkung der Bewohner des Großherzogthnms,
welche ihm möglichst umfassende Kenntniß geben
möge von allen den im Lande noch vorhandenen
Gegenständen, welche das Wirken eines Conscr-
vators umfassen soll.
Zu diesen Gegenständen zählen:
I. Alte Baudenkmale und Ruinen ehemaliger
Bauwerke;
II. alte Grabdenkmale und Grabhügel;
III. alte Gemälde und Schnitzwerk, nament-
lich alte Altar- und Kirchengemäldc, Altar-
schreine und Glasgemälde;
IV. alte Schriftwerke und Pergamentmalercien;
V. altes Kirchen- und Hausgeräthe; endlich
VI. Alterthümliches an Münzen, Wappen,
Waffen, Werkzeugen, Gefäßen und der-
gleichen beweglichen Dingen mehr.
Um nun zur Aufstellung eines geordneten Ver-
zeichnisses des zu behandelnden Stoffes zu gelangen,
richtet hiemit der Unterzeichnete sein eifriges Ge-
such an jeden einzelnen Bewohner des Großher-

zogthums um gefällige Kenntnißgabe anher nach
Baden-Baden — entweder durch direkte Zuschrift,
oder durch gefällige Vermittlung der großh. Local-
behörden —
von allem Dem, was im Bereiche des Wohn-
ortes oder des resp. Wirkungskreises des
Berichterstatters an Monumenten ober Ueber-
resten der Kunst, der Geschichte und der
Pietät unserer Voreltern noch vorsindlich ist;
6. in welchem Zustande zur Zeit diese Monu-
mente oder Ueberrcste sich befinden, und
wem sie angehören;
6. was bereits für deren Erhaltung von Seite
der hohen Negierung oder von Privaten ge-
than worden; und
v. wo in welcher Weise dringendes Einschreiten
von unserer Seite erforderlich ist?
Der Unterzeichnete wird für jede einschlägige
Mittheilung, sei sie direkt an ihn gerichtet, oder
durch die Behörden vermittelt, zu besonderm Danke
sich verpflichtet fühlen, und gerne bestrebt sein, in
jeder Richtung seine Erkenntlichkeit zu bethätigen.
Baden-Baden, im Juni 1853.
A. v. Bayer.

Deutschland.
Mannheim, 20. Juni. Heute früh wurde
der regelmäßige Dienst mit den Lokal-Dampfboot-
chen zwischen hier und Edingen eröffnet. Die
Schiffchen fahren den Tag über sechsmal zu Berg
und fünfmal zu Thal. — Gestern Abend wurde
in Ludwigshafen auf einem benachbarten Bier-
keller unter der Direktion des Schauspielers Hrn.
Schenk ein Tivoli-Theater eröffnet, und zwar mit
der Vorstellung „Stadt und Land" oder „der Vieh-
händler aus Oberösterreich". Die Vorstellung fand
 
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