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Das Buch für Alle




Wo leme.Berkaufstelle am Ort,
beziehe man die zu allen Model-
len erhältlichen Favorit-Schnitte
gegen Nachnahme direkt vom
Favorit-Verlag,GeorgLehmann,
Dresden-N. 6.

Die ÄRfcheausftattung der jungen ^Mädchen
bb. 8129. Nachthemd mit Passe und Kragen, mit langen oder kurzen Ärmeln zu arbeiten. Erforderlich 2,70 w Stoff
bei 80 «na Breite für Größe 96. Favorit-Schnitte in 80, 88, 96 und io4 om Oberweite. Bugelmustec zur Stickerei
20ZZ.5. — Abb. 7034» Schlafanzug mit doppelreihiger Zacke und Fasfonkragen. Erforderlich 4-4o m Stoff bei 80 oui
Breite und 50 om für die Garnitur, für Größe 96. Favorit-Schnitte in 80, 88, 96 und io4 om Oberweite. — Abb. 8089.
Glattes Trägerhemd mit Weißstickerei, für Damen und Mädchen. Erforderlich 1,70 m Stoff bei 80 em Breite für Größe 96-
Favorit-Schnitte in 72, 80, 88, 96, i»4 und 120 om Oberweite. Bügelmuster zur Stickerei 20ZZZ. — Abb. 8119. Hemd-
hose mit seitlichem Einschnitt, mit Weißstickerei verziert. Erforderlich 1,45 w Stoff bei 80 om Breite für Größe 96. Favorit-
Schnitte in 80, 88, 96, io4, und 120 am Oberweite. Bügelmuster zur Weißstickerei
20ZZZ. — Abb. 8120. Seitlich geschloffenes Beinkleid mit Weißstickerei. Erforderlich
1,70 m Stoff bei 80 ow Breite für Größe 108. Favorit-Schnitte in 100, 108, 116 und
124 om Hüftweite. Bügelmuster zur Weißstickerei 2OZZ4-
— Abb. 81Z1. Wäfchekomplett (Hemdhofe mit Rock),
Hose mit Schrittschluß und mit offenen oder gereihten Bein-
kleidern. Erforderlich 2,90 w Stoff bei 80 om Breite für
Größe 96. Favorit-Schnitte in 88, 96 und io4 om Ober-
weite. Bügelmuster zur Weißstickerei 20Z5Z.




Unlauterer Wettbewerb
Eine Rechtsfrage ans dem Leben / Von Dr. H. Garrels

egen Reklameauswüchse, falsche Angaben über Waren und so weiter,
^T^kurz gegen alles, was man unter unlauterem Wettbewerb versteht,
vorzugehen ermöglicht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom
7. Juni 1909. Es ist jedoch nicht immer ganz leicht, festzustellen, was unter
unrichtiger Reklame zu verstehen ist und wann eine an sich zulässige Reklame
die Grenzen des Erlaubten überschreitet. Sie wird unlauter, wenn sie den
Boden der Wahrheit verläßt und den Schein eines besonders günstigen
Angebots dadurch hervorruft, daß sie über Beschaffenheit, Ursprung, Her-
stellung und Preisbemessung, über Vezugsarten und Quellen der ange-
priesenen Waren, über Auszeichnungen, Anlaß und Zweck des Verkaufs
oder auch über die Menge der feilgehaltenen Vorräte mit Bewußtsein
irgendwelche unrichtige Angaben macht.
Falsche Angaben können über die Beschaffenheit gemacht werden, zum
Beispiel ein Mineralwasser mit künstlichen Zusätzen darf nicht als natür-
liches bezeichnet, ein künstliches darf nicht nach echten Quellen benannt
werden. Hinsichtlich des Ursprungs braucht nur an echte Orientteppiche
erinnert zu werden. Ferner ist es für die Würdigung einer Ware oft von
großem Einfluß, ob sie Natur- oder Kunstprodukt, eigenes oder fremdes
Erzeugnis, Hand- oder Fabrikarbeit ist, ob sie ferner nach einer bestimmten
Methode, unter Beobachtung gewisser, etwa behördlicher Vorschriften her-
gestellt ist. Eine unrichtige Angabe kann ferner darin liegen, daß im Schau-
fenster anlockende/ billigere Preise notiert sind als sie später beim Ver-
kauf in Rechnung kommen, ferner darin, daß eine „Preisermäßigung"

angekündigt wird, daß ihr aber besonders erhöhte Preise gegenüberstehen.
Bei der „Art des Bezugs" und der „Bezugsquelle" kommt in Betracht,
ob die Ware unmittelbar oder durch den Zwischenhandel bezogen wurde.
Die Erklärung, eine Ware entstamme „einem übernommenen Fabriklager",
„einem Nachlaß", „einem Konkurs", bildet eine falsche Angabe über die
Art des Bezugs, wenn die Ware nicht als einheitliche Masse, sondern von
verschiedenen Stellen übernommen ist. Auch können bei manchen Waren
Angaben über die Art des Bezugs, zum Beispiel daß die Ware direkt ohne
Zwischenhändler, in Eis verpackt, in der Originalpackung des Erzeugungs-
ortes, durch Karawanen (Tee) bezogen sei, für die Wertschätzung der Ab-
nehmer von Bedeutung sein. Auch Ursprungsangaben geographischen Cha-
rakters fallen unter den Begriff der Angaben über die Bezugsquelle, und
zwar in sehr weitem Umfange, so zum Beispiel Solinger Stahlwaren,
holländischer Kakao.
Rühmt sich jemand einer verliehenen Auszeichnung, so ist es Voraus-
setzung, daß die Verleihung zu Recht besteht und daß nur Leistungen als
prämiert angegeben werden, auf die sich die Auszeichnung tatsächlich
erstreckt. Angaben über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs werden
sehr oft in falscher Form abgegeben, so zum Beispiel wegen Aufgabe des
Geschäfts, Fortzugs halber und so weiter. Jede unrichtige Angabe der vor-
stehend bezeichneten Arten kann mit der Unterlassungskläge verfolgt wer-
den, gleichviel, ob der Urheber der Reklame die Unrichtigkeit kannte oder
kennen mußte.

Nachdruck aus dem Inhalt dieser Zeitschrift untersagt / Übersetzungsrecht Vorbehalten / Anschrift für Einsendungen: Schriftleitung des Buch für Alle, Stuttgart, Cottastr. 13, ohne Beifügung eineö
Namens / Herausgegeben unter verantwortlicher Schristleitung von Gottlob Mayer in Stuttgart / Verantwortlich für den Anzeigenteil: Georg Springer in Berlin /Anzeigenpreise:
Einspaltige Millimeterzeile, zz mm breit, 0,80 Rm., V, Seite 1200 Rm., bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif / Anzeigengeschaststelle: Berlin SW iy, Krausenstr. 35/36 / In Österreich für
Herausgabe und Schristleitung verantwortlich: Robert Mohr in WienI, Domgassech / Für die Tschechoslowakei Herausgeber und verantwortlicher Redakteur Karl Kunschke, Privoz,
Dr. Benesgasse 9 / Druck und Verlag der Union Deutsche Verlagsgesellschast in Stuttgart
 
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